“Es ist allgemeiner Usus, dass Professoren Mitarbeiter beauftragen, für sie Artikel zu schreiben und selbst Kommentarpassagen zu entwerfen, die dann in ihrem Namen veröffentlicht werden.” Meinte die Staatsanwaltschaft Darmstadt:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/391390
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Klaus Graf (24. Juli 2007). Akademische Ghostwriter. Archivalia. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bzqt
Tsja, und wenn es auffliegt macht man sicher lächerlich. Nicht besonders clever.
Unding Ein Unding ist das ganze schon. Zumindest in einer Fußnote sollten die Beteiligten genannt werden. Bei Zeitschriftenartikeln ist das ja auch desöfteren der Fall. Bei Kommentaren würde das natürlich etwas “merkwürdig” wirken, aber das ist dann eben der Preis dafür..