Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch wenn die Zahlung einer Archivgebühr vereinbart wird.
BGH 14.12.2006 I ZR 34/04
Archiv für Presserecht 2007, S. 205-8
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Klaus Graf (27. Juli 2007). Archivfotos. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bzq5
Bildjournalisten sollen unter anderem an Stadtarchive abgeben http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=77