http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php
Der Staatsgerichtshof BW hat die Klage der SPD auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Karlsruher Kulturgüter-Debakel zurückgewiesen.
Auf die ausführlichen Exzerpte der BLB aus der Presse sei verwiesen.
Über die Erwägungen des Gerichts gibt vergleichsweise umfangreich die Presseerklärung Auskunft:
http://www3.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/607/070731_Medieninformation%20vom%2026.pdf
Es ist zu hoffen, dass die Opposition im Stuttgarter Landtag (und nicht nur diese) wachsam bleibt.