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Kotz würg

Gerade erst gesehen:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/staatsarchiv/service/hinweise-zur-benutzung/reproduktionen/start.html

Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass durch Digitalisierung ein Schutzrecht entsteht: http://archiv.twoday.net/stories/3203578

Ich halte das Vorgehen des StA HH und der anderen Archivverwaltung für schlicht und einfach rechtswidrig und würde mir wünschen, dass endlich ein Benutzer gegen diese widerliche Abzocke klagt.

http://archiv.twoday.net/stories/168920

Eingriffe in die Rechte der Benutzer (keine Eigenfotografien) sind nur durch öffentliche Zwecke, die vom Archivgesetz vorgegeben werden, gerechtfertigt. Der Wunsch, einem privaten Unternehmen, das ohne Ausschreibung in den Genuss einer MONOPOLSTELLUNG gekommen ist, Aufträge zuzuschanzen, ist kein solcher Zweck.

Gebührenanteile, die aufgrund öffentlichrechtlicher Vorgaben (Bestandserhaltung, Datenschutz) entstehen, dürfen dem Benutzer nicht aufgebürdet werden – gegen diese gebührenrechtliche Vorgabe verstoßen Archive tausendfach.


Das Bild des Staatsarchivs HH wurde von “hamburgr” auf http://flickr.com hochgeladen und steht unter CC-BY-NC-SA.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. August 2007). Kotz würg. Archivalia. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bzol


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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