http://wiki-commons.genealogy.net/wiki/Template:Copyright_DigiBib
Das ist der Beweis (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4141732 ). “Das von dieser [als gemeinfrei bezeichneten] Vorlage erzeugte Bild oder Mediendatei oder Teile davon wurden für die ausschließliche und nicht-kommerzielle Nutzung im GenWiki oder anderen Compgen-Projekten erzeugt. Jede andere Verwendung erfordert die vorherige Genehmigung vom Rechteinhaber.”
Dieses Template wurde bereits im Juli angelegt.
Hier wird Gemeinfreies privatisiert, es ist genauso, wie ich annahm: Die Argumentation mit den Fremddigitalisaten ist reine Heuchelei, es geht darum, dass GenWiki gemeinfreie Werke scannt und sich widerrechtlich eines Schutzrechts an den Digitalisaten berühmt.
Sofern man eine Anwendung des UWG für GenWiki bejahen könnte (auf http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie wird die Zeitschrift des Vereins gewerblich feilgeboten), wäre eine Abmahnung fällig. Zitat:
Für das Urheberrecht stellen Dreier/Schulze, UrhG, ²2006, § 13 Rdnr. 37 fest: “Unzutreffende Angaben können irreführend sein und gegen §§ 3, 5 UWG verstoßen. Wird jemand fälschlicherweise als Rechtsinhaber angegeben, der an dem Werk bzw. an der Leistung überhaupt kein Recht besitzt, ist dies nicht nur dann irreführend, wenn jemandem ein Produkt zugeordnet wird, mit dem er nichts zu tun hat (LG München I v. 28.2.92, Az. 21 O 19381/91), sondern auch, wenn sich jemand fremde Rechte anmaßt. Die Irreführung kann auch darin liegen, dass Urheber- oder Leistungsschutzrechte, die gar nicht bestehen, durch solche Angaben behauptet werden. Dies wäre zudem ein Fall unzulässiger Schutzrechtsberühmung (LG München I vom 21.9.1995 Az: 7 O 1384/95)”. Bei dem letztgenannten Fall ging es darum, dass der angebrachte Copyright-Vermerk des Nachdruckers fremder gemeinfreier Noten irreführend war und gegen die §§ 1, 3 UWG alter Fassung verstieß (Dreier/Schulze § 2 Rdnr. 248).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Nicht nur, dass diese feine Gesellschaft sich den Begriff “freies Projekt” fälschlich unter den Nagel reisst, sie behauptet auch Rechte, die ihr nicht zustehen. Ja, ich weiss, das ist Auslegesache (genauso wie 5 und 7 13 sein kann), aber hoffentlich findet sich bald ein Richter, der das auslegt …
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. August 2007). GenWiki Copyfraud. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bzo5