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Steinhauer über Ott über die Google Buchsuche

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/08/google_buchsuche_und_urheberrecht~2775419

In einem Aufsatz in GRUR Int. 2007/7 geht Stephan Ott den urheberrechtlichen Problemen von Google Buchsuche nach. Dabei untersucht er die Zulässigkeit dieser Dienstleistung nach deutschem und amerikanischem Urheberrecht.

Zunächst wird in einer längeren Einleitung die Funktionalität der Google Buchsuche vorgestellt, insbesondere das System der Snippets.

Anschließend werden die einzelnen Nutzungshandlungen wie Scannen, Umwandlung in Textdateien sowie das Angebot und die Anzeige der Snippets urheberrechtlich untersucht.

Interessant ist abei der Vergleich zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Urheberrecht. Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das amerikanische Recht eine genralklauselartige Schranke des sog. fair use.

Ott gibt eine übersichtliche Analyse von fair use bezogen auf die Dienstleistungen von Google.

Im Ergebnis ist Google Buchsuche, soweit sie urheberrechtlich geschützes Material umfaßt, was das Einscannen der Bücher betrifft, nach deutschem Urheberrecht rechtswidrig. Anders ist die Präsentation der Snippets zu beurteilen. Sie sind regelmäßig urheberrechtlich unbedenklich.

Nach amerikanischem Urheberrecht kann sich Google für das Einscannen auf fair use berufen, allerdings stehen entsprechende Gerichtsentscheidungen in den USA noch aus. Deutsche Verlage jedenfalls, können sich gegen in den USA vorgenommene Scans nicht nach deutschen Urheberrecht wehren. Und bei den Snippets ist nicht von einer Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht auszugehen.

Die Konsequenz aus dieser Rechtslage ist die, dass Google etwa bei den Scans in der Bayerischen Staatsbibliothek nur auf urheberrechtsfreies Material zurückgreift.

Erwähnenswert an Otts Aufsatz sind die durchgängig eingestreuten Rechtstatsachen. So erfährt der Leser, dass etwa 22 % der Rechteinhaber von geschützten Werken nicht ausfindig gemacht werden können (Fn. 41), oder dass die Möglichkeit, den Text eines Buches online einzusehen, bei amazon zu einer Steigerung der Verkäufe um 15 % geführt hat.

Insgesamt bringt der Aufsatz von Ott nicht unbedingt Neues. Er gibt aber eine gut Zusammenfassung, ist sehr verständlich geschrieben und eignet sich daher auch für den juristischen Laien als gute Einführung in die Problematik Scannen und Publizieren von Büchern im Internet.

Quelle: Stephan Ott, Die Google Buchsuche – eine massive Urheberrechtsverletzung?, in: GRUR Int. 2007, H. 7, S. 562-569.

Hier einige Kommentare zu Steinhauers nützlicher Zusammenfassung:

Zu den nicht auffindbaren Urhebern siehe
?s=verwaist
?s=orphan

Zu Open Access als Werbung für den Buchabsatz siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3326893

Eine einstweilige Verfügung gegen Google, wie von der WBG beantragt
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=&dl_id=112071
kam ja nicht zustande:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060702134345.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/74832

Die Kosten des Verfahrens (100.000 Euro) trug die WBG. Mit diesem Geld hätte die WBG (ich bin auch Mitglied) einige ihrer teuren Bücher billiger machen können …


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. August 2007). Steinhauer über Ott über die Google Buchsuche. Archivalia. Abgerufen am 16. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bzny


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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