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Wolfenbüttel digital

Die HAB bietet nun zwar wie gemeldet endlich einen RSS-Feed mit den letzten Digitalisaten an, aber das Web-Angebot ist nach wie vor stümperhaft und offensichtlich nicht aus Nutzersicht getestet.

Beispiel (von vielen):
http://diglib.hab.de/drucke/tq-kapsel-4-13/start.htm

Das Digitalisat bietet keinen Zugang zu irgendeiner Beschreibung, was hier eigentlich digitalisiert ist. Der Link “Bibliographic description” führt zu irgendetwas im OPAC, jedoch nicht zu der gewünschten Information.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ladislaus (10. August 2007). Wolfenbüttel digital. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bznj


Ein Gedanke zu „Wolfenbüttel digital“

  1. Dafür gibts das übliche Copyfraud Eine kommerzielle oder institutionelle Nutzung oder Veröffentlichung dieser Inhalte in gedruckter oder elektronischer Form ist ohne zuvoriges schriftliches Einverständnis der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel nicht gestattet. Dies betrifft im einzelnen Verkauf, Leihe, Lizensierung, Vervielfältigung und Verbreitung. Wird das Ganze oder Teile der Website, z.B. einzelne Bilder aus der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek, ohne schriftliche Genehmigung der Herzog August Bibliothek auf anderen Internetseiten, Datenträgern oder Printmedien veröffentlicht, ist sie als Rechteinhaberin berechtigt, gemäß der niedersächsischen Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken vom 10.11.2004 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 32/2004) , Anlage zu §2 Abs.1, Gebühren für die Veröffentlichung in Rechnung zu stellen. Rechtsgrundlage ist die Benutzungsordnung für die Landesbibliotheken vom 01.11.2004 (Nds. Ministerialblatt Nr. 39/2004) in der jeweils gültigen Fassung (vgl. Gebührenverzeichnis der HAB).

    Aber Niedersachsen hat es nur vor dem AG Hannover geschafft, seine Rechtsauffassung, dass unabhängig von einem konkreten Benutzungsverhältnis das Eigentum am Archiv- oder Bibliotheksgut einen Zahlungsanspruch nach Gebührenordnung auslöse, durchzudrücken. Die nächste Instanz hob dieses Urteil auf. Ich warte mal auf die Rechnung für Wikisource …

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