Materialien und Fälle zum Bibliotheksrecht
Zusammengestellt von Dirk Steinert
Die “Fälle” (bayerisches Ausbildungsmaterial) Interessant auch für Archivare.
Dürfen aus urheberrechtlicher Sicht Kopien aus Fiches von 1848-Flugschriften gemacht werden? Steiner antwortet: “Schutzfrist abgelaufen, woran auch die Verfichung nichts ändert.” Na, wenn das die BSB wüsste, die ja nun für die Digitalisate ein Schutzrecht beansprucht, obwohl das Verfichen und das Digitalisieren sich hinsichtlich der geistigen Leistung absolut nicht unterscheiden.
Interessant auch der Auskunftshaftungsfall. Abgewandelt auf das Archivwesen: Ein Archivar teilt mit, bestimmte Unterlagen seien einsehbar, der Besucher reist an und es stellt sich heraus, dass es sich um Kriegsverluste handelt. Analog zur Lösung von Steinert wäre der Ersatz der Reisekosten durch den Dienstherrn des Archivars gegeben.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. August 2007). Bibliotheksrecht. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bzme