Wie der lesenswerte Wikipedia-Artikel “Schöpfungshöhe” zeigt, ist die Entscheidung, wann ein Text urheberrechtlich geschützt ist und wann nicht, vielfach kaum nachvollziehbar:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
Obwohl sich eine kurze medizinische Dienstanweisung an einen vorgegebenen Text anlehnte, wurde eine geänderte Bearbeitung vom OLG Nürnberg 2001 als Urheberrechtsverletzung aufgefasst, ein krasses Fehlurteil, das dem Freihaltungsbedürfnis im fachlichen Bereich nicht Rechnung trägt:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_N%C3%BCrnberg_-_Dienstanweisung
Vgl. dazu auch BGH Staatsexamensarbeit
http://lexetius.com/1980,1
Es sei “davon auszugehen, daß der im fraglichen wissenschaftlichen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise regelmäßig urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung fehlen wird; dasselbe gilt für einen Aufbau und eine Darstellungsart, die aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in Fragen des behandelten Gebiets weitgehend üblich sind und deren Anwendung deshalb nicht als eine eigentümliche geistige Leistung angesehen werden kann.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. September 2007). Gebrauchstexte: Schutz der kleinen Münze. Archivalia. Abgerufen am 22. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bzk3