Die Rundfunkanstalten haben den Versuch unternommen, eine bestimmte von http://akademie.de vertreten Rechtsansicht zur Rundfunkgebührenpflicht zu verbieten. RA Trautmann sagt dazu, was gesagt werden muss:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. September 2007). Rechtsauffassungen sind Meinungsäußerungen. Archivalia. Abgerufen am 12. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/bzie