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Rechtsauffassungen sind Meinungsäußerungen

Die Rundfunkanstalten haben den Versuch unternommen, eine bestimmte von http://akademie.de vertreten Rechtsansicht zur Rundfunkgebührenpflicht zu verbieten. RA Trautmann sagt dazu, was gesagt werden muss:

http://www.law-blog.de/376/die-verbieter-das-ambivalente-verhaeltnis-von-meinungsmachern-zur-meinungsfreiheit

Zur Sache siehe
http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/gez-abmahnung-verbot-rechtsmeinung-pc-gebuehrenbefreiung.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. September 2007). Rechtsauffassungen sind Meinungsäußerungen. Archivalia. Abgerufen am 12. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/bzie


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