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Virtuelles Kupferstichkabinett

http://www.virtuelles-kupferstichkabinett.de

Kann nicht anschaun,
Server ist down
nennt man wohl “geheiset”
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96362/from/rss09

Nun sieht man die Inhalte und ist wie üblich befremdet. Ohne Copyfraud läuft bei solchen Unternehmungen wohl nix mehr:

“Wird das Ganze oder Teile der Website ohne schriftliche Genehmigung des Herzog Anton Ulrich-Museums bzw. der Herzog August Bibliothek auf anderen Internetseiten, Datenträgern oder Printmedien veröffentlicht, werden die Rechteinhaber Gebühren für die Veröffentlichung in Rechnung stellen.
Die Herzog August Bibliothek verweist hierzu auf die niedersächsische Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken vom 10.11.2004 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 32/2004), Anlage zu §2 Abs.1, Gebühren für die Veröffentlichung. Rechtsgrundlage ist die Benutzungsordnung für die Landesbibliotheken vom 01.11.2004 (Nds. Ministerialblatt Nr. 39/2004) in der jeweils gültigen Fassung.”

Gähn. Ich hoffe, die machen wirklich mal ernst und stellen in Rechnung und dann wird gerichtlich geklärt, dass das heisse Luft ist.

Erstens: Durch originalgetreues Digitalisieren entsteht kein Schutzrecht nach § 72 UrhG.

Zweitens: Das Datenbankschutzrecht verbietet vertragliche Formulierungen wie obige ausdrücklich in § 87e UrhG, da auch unsystematische Entnahme unwesentlicher Teile verboten wird.

Drittens: Die Benutzungsordnung von 2004 ist nicht hinreichend durch ein Gesetz ermächtigt, um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Ich spare mir den obligaten Link zum Bibliotheksdienst 1994.

Viertens: Das Land Niedersachsen ist gerichtlich schon in dem Bückeburger Fall auf die Schnauze gefallen, als es ein Immaterialgüterrecht sui generis bei der Nutzung von Archivgut unabhängig von einem Benutzungsverhältnis postulierte. Durch Nutzen einer Website wird man nicht Nutzer der HAB.

Fünftens: Da die HAB Mitglied in Bibliotheksverbänden ist, die die Berliner Erklärung für Open Access unterzeichnet haben, ist sie gehalten, sich an diese zu halten. Die Nutzungsbedingungen sind damit unvereinbar.

Nachtrag: Zum Angebot siehe auch:
http://bibliodyssey.blogspot.com/2007/09/piscium-vivace-icones.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. September 2007). Virtuelles Kupferstichkabinett. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bzha


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Virtuelles Kupferstichkabinett“

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