Aus dem prometheus-Newsletter:
prometheus und das Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz (bpk) arbeiten nun bei der Bereitstellung digitaler Bilder für Forschung und Lehre zusammen. Das bpk wird in einem ersten Schritt seinen Online-Katalog mit den Gemälden und Objekten der Berliner Museen (bis zu 100.000 Motive) in prometheus einbringen.
Das bedeutet nicht nur eine erhebliche Aufstockung der in prometheus vorgehaltenen Bilder, sondern vor allem eine wichtige qualitative Steigerung. Das Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz, die renommierte Fotoagentur der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, besitzt eine Unmenge vorzüglicher Fotografien aus den Bereichen Kunst, Kultur und Geschichte und vermittelt zudem digitale Bilder aus deutschen, französischen und italienischen Bildarchiven.
Darüber hinaus haben prometheus und das Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz eine – wie wir meinen – vorbildliche Lösung für die Organisation des Rechtemanagements in der Wissenschaft gefunden. Alle Bilder des Bildarchivs Preußischer Kulturbesitz dürfen für wissenschaftliche, nicht-kommerzielle Publikationen mit einer Auflagenhöhe von unter 1.000 Exemplaren kostenlos verwendet werden. Eine den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis folgenden Nennung der Rechteinhaber ist selbstverständlich. Ein Formular informiert das bpk jeweils über den Vorgang, und die Nutzerin bzw. der Nutzer erhält automatisch eine Publikationsgenehmigung. Auch eine Publikationserlaubnis für andere, z.B. kommerzielle Zwecke kann fortan über prometheus beim bpk angefragt werden.
Diese Lösung könnte Modellcharakter haben. Bietet sie doch neben dem Management der Rechte am Werk (VG BILD-KUNST) nun auch die Möglichkeit die Leistungsschutzrechte der Fotografen bzw. Fotografinnen zu sichern. Zudem ist ein angemessener Ausgleich zwischen kommerzieller und wissenschaftlicher Verwendung gewährleistet.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Oktober 2007). Prometheus und bpk kooperieren. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bzfp
Das soll vorbildlich sein? Es ist nichts weiter als die Fortschreibung des Status quo. Die SPK gehört m. W. nicht zu den Unterzeichnern der Berliner Open-Access-Erklärung 2003, aber als staatliche Institution sollte sie die mit Steuergelder bezahlten Fotos von gemeinfreien Kunstwerken auch so unter eine freie Lizenz stellen.