Die Bundesverfassungsrichter setzen ihren Kurs fort, einen überzogenen Schutz des Persönlichkeitsrechts zu vertreten. “Esra” von Biller bleibt verboten:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr178305.html
Siehe dazu auch:
http://www.literaturkritik.de/public/Mix-EichnerLang.pdf
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Oktober 2007). Schlappe für Kunstfreiheit. Archivalia. Abgerufen am 17. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bzdr