Eine Anwaltskanzlei mahnt im Namen des Mörders K. Medien ab, die dessen Namen in ihrer Auseinandersetzung mit dem Fall verwendet hatten. Betroffen sind nicht nur aktuelle Berichte, sondern auch ältere Texte im Internet. Die für die Abmahnungen herangezogene Rechtsgrundlage sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Verfassungsrang genießende Recht auf Resozialisierung. Damit können nicht nur die Täter selbst, sondern auch ihre Angehörigen und Nachkommen gegen die Nennung des vollen Namens vorgehen. […] Problematisch an diesen Entscheidungen ist unter anderem, dass die Hamburger Pressekammer den Anspruch auf Unterlassung der Namensnennung bereits nach sechs Monaten greifen lässt. Bei konsequenter Anwendung würde dies dazu führen, dass in großem Ausmaß Internetarchive “gesäubert” werden müssten.
So Heise. Die Hamburger Pressekammer scheint offenbar sich oft den Roman “1984” zu Gemüte geführt zu haben. Wobei stark davon auszugehen ist, dass die Pressekammer keinen Unterschied zwischen expliziten Internetarchiven und denjenigen Archiven macht, die der Blogger mit seinen Postings anlegt…
And if all others accepted the lie which the Party imposed — if all records told the same tale — then the lie passed into history and became truth. ‘Who controls the past,’ ran the Party slogan, ‘controls the future: who controls the present controls the past.’ And yet the past, though of its nature alterable, never had been altered. Whatever was true now was true from everlasting to everlasting. It was quite simple. All that was needed was an unending series of victories over your own memory. ‘Reality control’, they called it: in Newspeak, ‘doublethink’
George Orwell
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
polypolar (28. Oktober 2007). Internetarchive in Deutschland abmahngefährdet. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bzai