FDP-Vorschlag zum Kulturgüterverkauf unausgegorene Idee

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/news.php?n=bnn,27.10.2007,2007/presse-bnn071027-2.gif,822,590

Treffend kommentiert Wolfgang Voigt in den BNN:

“Was ist von einem Landesbezug zu halten, der allein die heutigen wenigen Jahrzehnte alten Staatsgrenzen meint? Unschwer wird sich nachweisen lassen, dass sämtliche Kulturgüter in den Sammlungen des Landes als Bestandteile historisch gewachsener Kollektionen eine Bedeutung für den Südwesten haben.”

Es ist auch richtig darauf hinzuweisen, dass Mäzene aus der Wirtschaft, die nach Vorstellung der FDP Stücke ankaufen sollen, um sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten an die Verwertung gehen müssen.

Dazu schrieb ich bereits in
http://archiv.twoday.net/stories/2872643

“Erwirbt ein Sponsor eine Handschrift der Badischen Landesbibliothek, um sie ihr als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen, kommt es auf den Vertrag der BLB mit dem Erwerber an. Eine Kündigung des Leihvertrags aus wichtigem Grund (z.B. bei Insolvenz) kann nicht ausgeschlossen werden. Ein Vorkaufsrecht zugunsten des Landes hilft aber nur dann weiter, wenn das Land in der Lage und willens ist, davon Gebrauch zu machen.”

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/2857348


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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