s. http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/02/811810.html :
” ….. Seltsam sei, so der Fachanwalt, dass weder der Flughafen noch die Wirtschaftsbehörde in Hamburg in der Lage seien, die von ihm geforderten Unterlagen zu liefern, die Bestandteil der Betriebsgenehmigung sind. “Das bedeutet, dass die Betriebsgenehmigung von 1967 nicht reproduzierbar ist”, wundert sich Mecklenburg. Nun werde angeblich im Staatsarchiv danach gesucht. Kaum zu glauben für den Juristen: Für jede Baugenehmigung gebe es eine vollständige Akte in der zuständigen Behörde. “Ein Verkehrsflughafen ist aber kein kleines Häuschen. ….”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (2. November 2007). Hamburger Staatsarchiv im Fluglärmstreit. Archivalia. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bz9c