http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=lbm1.c.336164.de&template=allgemeintb13_lda
Brandenburg, Datenschutzbeauftragte, 13. TB 2004/05
“Das Verarbeiten von Zeitzeugenaussagen für noch nicht exakt umrissene zeitgeschichtliche Forschungsvorhaben bedarf der Einwilligung der befragten Person. In diesem Rahmen ist auch die Frage einer späteren, personenbezogenen Veröffentlichung zu klären.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. November 2007). Zeitzeugenaussagen: Einwilligungserklärung nötig. Archivalia. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bz90