Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/2566059
Nicht einmal öffentliche Bibliotheken dürfen sonntags öffnen.
http://www.bibliotheksverband.de/stellungnahmen/Stellungnahme_dbv_Sonntagsoeffnung.pdf
Nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung dürften Archive, deren Dienstbibliotheken öffentlich zugänglich sind, aber diese wenigstens öffnen 😉
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 des ArbZGbeschreibt die derzeit gültigen Ausnahmen:
“beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken”
Eigentlich könnte man schon jetzt eine Archivbibliothek als wissenschaftliche Präsenzbibliothek verstehen 🙂
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. November 2007). Sonntagsöffnung der Archive in D nicht möglich. Archivalia. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bz7m
Siehe nun auch http://www.goethe.de/wis/bib/thm/akt/de4420605.htm
Man könnte sie oft auch gleich als Museum kategorisieren, denn “benutzen” kann man die Bücher durch die oft haarsträubenden Benutzungsordnungen ja eh nie so, wie man eigentlich will… 😉
Aber: Ist eine Stadtbücherei etwa keine Freizeiteinrichtung? Für Leute, die Lust am Lesen haben schon. Für Politiker und Gewerkschafter natürlich nicht.
Gutgemeinte Gesetze und Steuern funktioniert einfach nie wirklich im Sinne von Kulturförderung. In Deutschland kostet eine Mozart-Symphonie auf CD 19% Mehrwertsteuer, die Bild-Zeitung hingegen wird durch den Satz von 7% subventioniert. Da verwundert es dann auch nicht, dass ein Alkoholshop mit angeschlossener Alibi-Tankstelle am Sonntag öffnen darf, eine Buchhandlung oder Bibliothek hingegen nicht. Man könnte natürlich ein paar Zapfsäulen aufstellen…