Wissenschaftler räumt den OA-Repositorien einfache Nutzungsrechte ein!

Wissenschaftler, die bei einem universitären oder disziplinären Schriftenserver beitragsberechtigt sind (aber es können aber auch alle anderen versuchen), sollten bis zum Ende des Jahres einfache Nutzungsrechte ihrer vor 1995 erschienenen Publikationen dem Server einräumen. Dann kann dieser die Beiträge irgendwann Open Access zugänglich machen, und der Autor muss nicht gemäß § 137 L UrhG (Gesetz ab 1.1.2008) beim Verlag widersprechen!

Zu den Hintergründen mit konkreter Anleitung:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34864.html

BC Kämper schloss sich diesem Appell an:

“Umgesetzt findet man das beispielhaft
bei der Uni Heidelberg,

Informationen zur Novellierung des Urheberrechts ?
Unterstützen Sie Open Access! (24.10.2007)

http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/volltextserver/doku/oa_urheberrecht.html

Medizinische Fakultät Mannheim Bibliothek Open Access
http://www.ma.uni-heidelberg.de/bibl/a-z/themen/openaccess.html

Die UB Stuttgart hat zwar auch entsprechende Hinweise eingestellt, vgl.

http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa.php
bzw. http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa.php#UrhR

aber es fehlt noch eine offensive Unterstützung durch die Universitätsleitung
(sie ist aber wenigstens in Sicht und der entsprechende Brief an die
Wissenschaftler der Uni Stuttgart geht hoffentlich auch bald raus). ”

Erg. 21.11.2007 [BCK]:
Das Anschreiben des Rektors der Uni Stuttgart wurde verschickt.
Neue Informationsseite unter:

http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa_urheberrecht.php


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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