Dr. Joachim Eberhardt, Bibliothekar und Philosoph (sagt man so?) in Erlangen, der es sich nicht nehmen lässt, regelmäßig in INETBIB gegen meine Beiträge vorzugehen und dessen Auftritt als Kommentator Archivalia heute erleben durfte, betreibt ein nettes kleines philosophisches Weblog, das auch einige lesenswerte Einträge über das sonderbare Gebaren des VDM-Verlags bei Reprints enthält. Urheberrechtsvermerke an gemeinfreien Werken können übrigens von Mitbewerbern nach UWG abgemahnt werden.
http://philobar.blogspot.com/2007/02/freges-kleine-schriften-im-vdm-verlag.html
http://philobar.blogspot.com/2007/04/vdms-nachdrucke-2.html
http://philobar.blogspot.com/2007/09/vdms-reprints-3-mal-wieder.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. November 2007). Der Verlag Dr. Müller und seine Reprint-Machenschaften. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bz6f
VDM droht Klage an Verlagsleiter Dr. Müller findet, ich hätte ihn und den Verlag “beleidigt und verleumdet”. Siehe seine Kommentare zu den oben genannten Posts. Werde wohl die beanstandeten Worte ändern und die Fakten noch mehr für sich sprechen lassen.
Wenn da irgendetwas strafbar ist, dann doch das: “Verstanden habe ich bisher nur, dass Sie irgendwo und irgendwie ein heftiges persönliches Problem haben und sich als hochgebildeter Philosoph nicht in die Niederungen juristischer Argumente begeben wollen. Edel, edel. Solche Menschen braucht das Land! Oder nicht?” Und das kommt vom Dr. Müller in seinem geifernden Kommentar. Mit Google Books etc. hat sich das Geschäftsmodell dieses ehrenwerten Unternehmers hoffentlich ohnehin bald erledigt.