http://www.jurpc.de/aufsatz/20070183.htm
Lars Jaeschke diskutiert in seinem Aufsatz (zu lange, zu komplizierte Sätze!) eine wichtige Frage, nämlich die der Befristung von Immaterialgüterrechten. Es geht um den Legostein und dessen beanspruchten markenrechtlichen Schutz.
Auszug:
” In einer wegweisenden Entscheidung hat […] die Große Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt entschieden, dass die Warenform eines Legosteins als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für Bausatzspielzeug nicht eintragbar sei. Patentierte Erfindungen würden gemeinfrei, wenn das Patent auslaufe. Die Schutzmechanismen des Patentrechts würden ausgehebelt, wenn der Markenschutz eine Hintertür für die Erlangung eines permanenten Schutzes für funktionelle dreidimensionale Gestaltungen, die entweder nicht patentierbar seien oder deren Patentschutz bereits abgelaufen sei, eröffnen würde”