http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/11/14/grundrechtlicher_informationszugang_in_s~3295065 macht auf die online unter
http://www.oer2.jura.uni-erlangen.de/habil.pdf
frei einsehbare Habilitationsschrift von Wegener über Arkantradition und Informationsfreiheitsrecht aufmerksam, die gegen die herrschende Meinung einen grundrechtlich abgesicherten Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsinformationen bejaht.
Steinhauer erwähnt nicht, dass bereits Manegold (Archivrecht) ausführlich einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Archivzugang angenommen hatte. Leider kennt Wegener nur die längst veraltete archivrechtliche Schrift von Freys 1989.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. November 2007). Grundrechtlicher Informationszugang. Archivalia. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bz68