Kreutzers Leitfaden (PDF) führt ins Urheberrecht ein, weist aber Fehler auf.
“So ist es etwa nicht gestattet, ein Foto der Mona Lisa von einer fremden Webseite
oder einer Online-Datenbank auf seine eigene Webseite zu stellen (soweit hierfür nicht
ausnahmsweise eine Schrankenbestimmung wie das Zitatrecht einschlägig ist). Denn das
Foto ist unabhängig von der Rechtslage an dem abgebildeten Werk durch das Urheberoder
Lichtbildrecht des Fotografen geschützt, die eine eigenständige Schutzdauer haben.”
Das ist Kreutzers Ansicht, nicht die herrschende Meinung, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4345664
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. November 2007). Rechtsfragen des E-Learning. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2026 von https://doi.org/10.58079/bz5j