Die Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz teilte mir mit:
das Bundesarchiv hat mir in der Sache inhaltlich Folgendes mitgeteilt:
Die Registrierung mit persönlichen Daten für eine Recherche allgemein
zugänglicher Erschließungsinformationen in der Rechercheanwendung Invenio ist
nicht erforderlich ist. Eine Verfahrensänderung ist hier nicht erfolgt.
Eine persönliche Registrierung ist unerlässlich, soweit Benutzende über
einen allgemeinen Informationszugang hinaus eine Benutzung von Archivgut
anstreben. Hierzu ist ein Benutzungsantrag gem.
Bundesarchiv-Benutzungsverordnung erforderlich, für den auch die Angabe
personenbezogener Daten notwendig wird. Diese Daten werden auch in der
Rechercheanwendung gespeichert.
Die Datenerhebung beschränkt sich auf den Namen und die Anschrift des
Benutzenden. Auf die Erhebung des Geburtsdatums wird verzichtet.
Cookies werden beim Aufruf der Rechercheanwendung Invenio nicht verwendet.
Nach wird vor wird aber der Eindruck erweckt, es sei eine Registrierung notwendig. Die meisten Benutzer der Seite dürften das kleine “Ohne Anmeldung” übersehen. Dies führt zu völlig überflüssigen Datenerhebungen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Januar 2015). Invenio und Datenschutz. Archivalia. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bgq2