Unter diesem Titel berichtet die Schwäbische Heimat 2007 S. 466f. über zweifelhafte Geschäfte. Der Artikel ist im Kern bei der Netzeitung vom 29. August nachlesbar:
http://www.netzeitung.de/internet/723154.html
“Auf den Seiten des Internet- Auktionshauses Ebay werden ständig Funde aus Raubgrabungen in Südosteuropa angeboten. Ebay verstößt damit gegen das Unesco-Abkommen zum Schutz von Kulturgut und seine eigene Richtlinie, nach der archäologische Funde nicht ohne den Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs angeboten werden dürfen.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. November 2007). Götter, Ebay und gelehrte Gräber. Archivalia. Abgerufen am 19. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bz3v