http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php
Die umfangreichen Exzerpte der BLB (die natürlich meinen Angriff auf die frühere Praxis der BLB, Kulturgut zu zerstören, wie zu erwarten, nicht verlinkt hat, während sonst fein säuberlich fast jeder einschlägige Archivalia-Beitrag vermerkt wird) müssen hier nicht wiederholt werden. Die sog. Experten des Hauses Baden kommen zum gleichen Schluss wie frühere Gutachter des Hauses Baden: die strittigen Bestände gehören im wesentlichen dem Haus Baden, in Einzelfällen (Grien) müsse man das aber noch prüfen. Schon allein diese Aussage disqualifiziert die angeblichen Experten:
die Professoren Rudolf Dolzer (Völkerrrechtler in Bonn), der bereits früher für das Haus Baden gegutachtet hat, Carl-Heinz Heuer (Rechtsanwalt in Frankfurt) und Hermann Nehlsen (emeritierter Rechtshistoriker in München).
Quelle: Pforzheimer Zeitung
Ungehalten habe sich “der Prinz” (korrekt: Bernhard Markgraf von Baden) über die Forderung gezeigt, Kunstwerke aus den Gemächern der Familie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Schon allein diese perfide Formulierung zeigt, wie da gelogen und verdreht wird. Was hat der Thronsessel des ersten Grossherzogs Karl Friedrich, den er ja nun nicht privat bezahlt hat, oder der Abtsstab von St. Peter in den “Gemächern der Familie” zu suchen?
Wenn der angebliche Stiftungsrechtsexperte Heuer zitiert wird, man habe in den 1950er Jahren nicht erkannt, dass man die Kunstgegenstände hätte auf die Zähringer Stiftung übertragen müssen, dann ist das eine lupenreine Falschdarstellung. Die Stiftung wurde durch das Testament des letzten Grossherzogs errichtet und durch den Testamentsvollstrecker der Grossherzogin rechtsgültig der Stiftung übertragen:
?p=28533
Einzig und allein der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz kann eine wirksame Vermögensausstattung der Stiftung verhindert haben.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/4510811
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. November 2007). Auftragsgutachten des Hauses Baden liegt vor. Archivalia. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bz31