In SächsGVBl. 2007, Nr. 12, S. 475 findet sich eine Berichtigung der in SächsGVBl. 2007, S. 203 verkündeten Ausbildugs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Archivdienst im Freistaat Sachsen. Es geht um die Bezeichnung von § 17 in der Inhaltsübersicht.
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/12/05/berichtigung_der_apo_fur_den_gehobenen_a~3397716
Soll das in die Rubrik Unterhaltung? Oder doch lieber in Archivrecht, dann lesen das eine Menge Juristen mit dank http://Jurablogs.de …
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Klaus Graf (5. Dezember 2007). Wichtige Berichtigung. Archivalia. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bz1y