Das “Gegengutachten” zum Gutachten des Landes Baden-Württemberg (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4495544 ) ist ein windiges dürftiges Machwerk (34 S.), das die Auseinandersetzung nicht lohnt. Aufgrund ein paar zusammengesuchten passenden Quellen-Stellen, die aus dem Kontext gerissen werden, wird versucht zu erweisen:
* dass die Sammlungen nichts mit den Domänen zu tun haben
* dass der Hausfideikommiss bis zu seiner Auflösung, bei der er in das freie Eigentum der Familie überging, stets Eigentümer der Sammlung gewesen sei (die Rechte der Zähringerstiftung werden daher zurückgewiesen)
* die Pertinenztheorie (Sammlungen als Pertinenz der Landeshoheit) zurückzuweisen sei
* das Land Baden bzw. Baden-Württemberg das Eigentum der Badener an den Sammlungen anerkannt habe.
Es wurden seinerzeit in diesem Weblog genügend Belege zusammengetragen, um diese haltlosen Thesen zu widerlegen. Sie müssen hier nicht wiederholt werden. Wir können gelassen abwarten, zu welchem Schluss demnächst die “echte” Kommission kommen wird. Das wird auf jeden Fall eine tausendfach spannendere Lektüre.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Dezember 2007). Fürstenknechte. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bz1s
Halten zu Gnaden – aber das Zitat stammt von Gustav von Rochow: (http://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_von_Rochow).
Gezinkter Kurfürst Da ist die Fraktur wohl aus den Fugen geraten.