” ….. Allerdings lässt sich diese Argumentation nach Ansicht von Staatsrechtlern nicht eins zu eins auf alle anderen Beamtinnen übertragen. Lehrer und Schüler stehen in einem besonders engen Verhältnis: Der eine soll den anderen erziehen und ihm Werte vermitteln, was in vielen Fällen zu einer engen Beziehung führt. Das jedoch gilt nicht für eine verbeamtete Archivarin, die Bücher und Akten verwaltet und nie mit Publikum zu tun hat. „Wen stört es, wenn diese Frau ein Kopftuch trägt?“, fragt etwa der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis, der in der Anhörung des Wiesbadener Landtags starke Bedenken gegen das Gesetz vorbrachte. Er sieht einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit. Innenminister Bouffier hält dagegen: „Wir stellen keine Beamten für Hinterzimmer ein, die niemals mit Publikum in Berührung kommen“, sagt der CDU-Politiker. „Beamte müssen überall einsetzbar sein.“ …..”
Quelle: http://www.merkur.de/2007_49_Reisstest_fuers_K.25050.0.html?&no_cache=1
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wolfthomas (6. Dezember 2007). Archivzitat des Tages: Archivarin mit Kopftuch ? Aus einem hessischen Rechtsstreit. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bz1q
Das ist ja schrecklich….