Dieser Ansicht aus Anlass einer skandalösen Hamburger Gerichtsentscheidung schließen wir uns an.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Dezember 2007). Pflicht zur Vorabkontrolle bei Blog-Kommentaren ist verfassungswidrig. Archivalia. Abgerufen am 20. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/bz1d
“Vorabkontrolle bei Blog-Kommentaren ist verfassungswidrig”… nun ja, es müsste wohl eher heißen “Pflicht zur Vorabkontrolle bei Blog-Kommentaren ist verfassungswidrig”.
Haar erfolgreich gespalten Ich habs geändert. Danke für die Mehrarbeit.
Bitteschön 🙂 Aber ich denke, das sind schon zwei sehr verschiedene Paar Stiefel.