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Marken und Markgrafen im früh- und hochmittelalterlichen Reich

http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2013/8524

Eine Riesen-Dissertation von Daniel Rentschler (2012, veröffentlicht online 2013) mit Marken-Katalog und prosopographischem Katalog.

Zitat: “Seit Karl dem Großen waren auch die Amtsträger Vasallen und dementsprechend ist nicht nur
Landgut, sondern auch das Amt als Lehen zu betrachten.2959 Nichtsdestotrotz war das Markgrafentum
eine Institution in dem Sinne, dass es einen festen, den einzelnen Amtsinhaber
überdauernden Pflichtenkreis umfasste.2960 Da es aber, wie mehrfach gesagt wurde, nur eine
Sonderform des Grafentums darstellte und auch bei den Grafschaften Absetzungen, Neuvergaben
an andere Familien, relativ unveränderte territoriale Weitergaben etc. feststellbar
sind, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Thesen von Althoff und Keller zur Andersartigkeit
der Herrschaft im 10./11. Jahrhundert in der Form nicht zu halten sind, wenn auch
natürlich die alten Vorstellungen von einem „mittelalterlichen Staat“ trotz gegenteiliger Tendenzen2961
aufgrund der besonderen Funktion der Person des Herrschers („Personenverband“)
nicht wiederaufgegriffen werden können.” (S. 942)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Januar 2015). Marken und Markgrafen im früh- und hochmittelalterlichen Reich. Archivalia. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bgpp


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Marken und Markgrafen im früh- und hochmittelalterlichen Reich“

  1. Marken und Markgrafen im früh- und hochmittelalterlichen Reich hier zur Information noch der Text der deutschen Zusammenfassung:

    Kurzfassung auf Deutsch: Die Marken und Markgrafen des früh- und hochmittelalterlichen Reiches fanden innerhalb der historischen Forschung stets große Aufmerksamkeit. Gleichwohl gibt es keine übergreifende Analyse, die diese Institution systematisch ins Blickfeld nimmt. Auf der Grundlage von Untersuchungen zu einzelnen Regionen und Zeitabschnitten wurde aber bis etwa 1950 ein Bild entwickelt, nach dem es vom 9. bis zum 12. Jahrhundert an den Außenrändern ein System von Marken gegeben hat, das von Karl dem Großen († 814) eingerichtet, von Otto I. († 973) reorganisiert und von Heinrich III. († 1056) erweitert worden wäre. Bei diesen Marken hätte es sich um die Amtsbereiche der sogenannten Markgrafen gehandelt, bei diesen wiederum um vom König bzw. Kaiser eingesetzte Amtsträger, die die Aufgabe hatten, den ihnen unterstellten Grenzbereich zu sichern, und denen dazu die anderen Herrschaftsträger in militärischen Dingen unterstellt waren. In den letzten Jahren ist diese Ansicht, die unter Historikern lange Konsens war, in die Kritik geraten. Insbesondere die Verhältnisse nördlich der Alpen im 10. und 11. Jahrhundert sind seither unklar. Es scheint deshalb an der Zeit, eine Neudefinition des Markgrafentums in dieser Zeit und in diesem Raum zu wagen. Hierfür müssen aber auch die Verhältnisse in der Zeit davor und danach und in anderen Teilen des (ehemaligen) Frankenreichs ins Blickfeld genommen werden, da sonst völlig unklar bleibt, inwiefern die festgestellten Gegebenheiten generalisierbar sind oder nicht. Grundlegende Fragestellungen sind dabei, ob es sich beim Markgrafentum um eine Institution auf Reichsebene mit Amtscharakter handelt, ob eine militärische Funktion im Rahmen der Ostpolitik der (ost)fränkisch-deutschen Herrscher nachweisbar ist und ob Entwicklungen innerhalb des betrachteten Zeitraums erkennbar sind (Kontinuitätsfrage). Um das Ziel der Untersuchung, das in einer Neubestimmung der Institution besteht, zu erreichen, muss man sich zunächst einmal die Probleme, die damit in Verbindung stehen, bewusst machen. Diese bestehen v.a. darin, dass überhaupt nicht klar ist, welche Gebiete als Marken zu betrachten sind und welche Personen zu welcher Zeit unter die Markgrafen zu rechnen sind. Beides hängt mit den verfügbaren Quellenbelegen zusammen (die zugrundeliegenden Begrifflichkeiten „marc(hi)a“ und „marchio“ sind semantisch nicht eindeutig und werden zudem nicht konsequent benutzt). In der bisherigen Forschung wurde deshalb zumeist funktional entschieden, was als Mark zu gelten hat und wer unter die Markgrafen zu rechnen ist. Dies ist aber nicht unproblematisch, da es die Funktion ja erst noch zu bestimmen gilt. Es wurde hier deshalb der begriffliche Ansatz für die Untersuchung gewählt, indem nach einer Darstellung der Ausgangslage (Teil I der Arbeit) zunächst sämtliche in den Königsurkunden und anderen „offiziellen Quellen“ bezeugten „marc(hi)a“- und „marchio“-Belege vorgestellt und differenziert (Teil II der Arbeit), dann näher analysiert und miteinander verglichen (Teil III der Arbeit) und schließlich – sofern sie sich eindeutig zuordnen ließen und im hier interessierenden Sinne interpretiert werden durften – sorgfältig identifiziert und im Zusammenhang mit dem, was sonst noch über diese Gebiete (Teil IV der Arbeit) oder Personen (Teil V der Arbeit) bekannt war, betrachtet und bewertet wurden. Die dabei gewonnenen Ergebnisse bildeten die Grundlage für die am Schluss der Dissertation (Teil VI der Arbeit) erfolgende Neubestimmung des Markgrafentums im früh- und hochmittelalterlichen Reich.

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