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Nutzungsrechtsübertragung: Welche UBs informieren?

Von den baden-württembergischen Universitätsbibliotheken
informieren laut Homepage ueber die Möglichkeit der
Nutzungsrechteübertragung:

Freiburg
Heidelberg
Karlsruhe
Konstanz
Stuttgart
Ulm

KEINE Informationen sind auffindbar bei den
Universitätsbibliotheken:

Hohenheim [siehe aber Kommentar]
Mannheim
Tübingen [siehe aber Kommentar]

Hohenheim sollte an sich allen Grund haben, Open Access zu
fördern, denn: “Der Etat der UB Hohenheim reicht in 2007
nicht aus, um die bisher abonnierten/lizenzierten
Zeitschriften und Datenbanken auch für das Jahr 2008 weiter
bezahlen zu können.”

Anders in Rheinland-Pfalz:

Es gelang es mir nicht, auf der Website der
RP-UBs einen entsprechenden Hinweis zu entdecken:

Kaiserslautern
Koblenz/Landau (beide Standorte)
Mainz [UB informierte, siehe Kommentar]
DHV Speyer (kein Schriftenserver!)
Trier [Unileitung informierte, siehe Kommentar]

Von den UBs in Schleswig-Holstein informiert nur Kiel (Flensburg und Lübeck haben aber auch kaum Beiträge in ihren Schriftenservern).

Aus Hannover schrieb man mir: “Zumindest für Hannover kann ich Ihnen mitteilen, dass die Mitarbeiter aller Hochschulen flächendeckend und umfassend per Email und über verschiedenen Hochschulgremien auch mündlich informiert wurden. Die schnellste (positive) Reaktion auf die Info-Email hier an der FH Hannover kam übrigens in unter einer Minute nach Versand.”

Liste der Infoseiten:
http://archiv.twoday.net/stories/4474892

AKTUELL: Mein Beitrag in H-SOZ-U-KULT
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=956


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Dezember 2007). Nutzungsrechtsübertragung: Welche UBs informieren? Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bz01


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

4 Gedanken zu „Nutzungsrechtsübertragung: Welche UBs informieren?“

  1. Auch Hohenheim informiert nun via bulk e-mail am 20.12. an alle Uni-Angehörigen …

    Novellierung des Urhebergesetzes (“2. Korb”) – unbekannte Nutzungsarten
    Inkrafttreten zum 01.01.2008

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach bisher geltendem Recht war in Verlagsverträgen, die vor dem Jahr 1995 geschlossen wurden, das Recht zur Online-Veröffentlichung durch die Verlage grundsätzlich nicht umfasst. Die Autoren hatten somit die Möglichkeit, ihre Publikationen neben der Veröffentlichung durch einen Verlag auch selbst im Rahmen von Open Access im Internet zur Verfügung zu stellen.

    Das neue Urheberrechtsgesetz wird zum 01.01.2008 in Kraft treten. Nach diesem können Verlage nun wissenschaftliche Veröffentlichungen, die vor 1995 erschienen sind, künftig ebenfalls digitalisieren und exklusiv zu ihren Lizenzbedingungen und Marktpreisen online zugänglich machen. Dies kann durch einen schriftlichen Widerspruch des Autors beim Verlag abgewendet werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch für einen Übergangszeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Dazu erhalten Sie im nächsten Jahr weitere Informationen.

    Wichtig ist zunächst Ihre Möglichkeit, das Recht zur Online-Veröffentlichung von vor 1995 publizierten Werken noch vor Inkrafttreten des Gesetzes (bis zum 31.12.2007) durch schriftliche Erklärung auf die Universität Hohenheim/die Universitätsbibliothek zu übertragen. Damit erhalten die Verlage mit Inkrafttreten des Gesetzes lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zur Online-Veröffentlichung von Altpublikationen und kein Exklusivrecht.

    Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie unter:
    http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/Rundbrief1207.html

    Zur Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts siehe den Anhang dieser e-Mail.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter Tel.: 22100, bzw. E-Mail:
    horstmann@uni-hohenheim.de gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Karl-Wilhelm Horstmann
    Universitätsbibliothek Hohenheim (100)
    70593 Stuttgart
    Universitätsbibliothek Hohenheim / 70593 Stuttgart

    Anhang:
    Bitte ausdrucken, ausfüllen und an die Universitätsbibliothek schicken.

    Name:

    Anschrift:

    An
    Universitätsbibliothek Hohenheim
    – 610 –
    – per Hauspost oder
    per Fax: 0711/45923262

    Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts zur Online-Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver der Universitätsbibliothek Hohenheim.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit übertrage ich der Universität Hohenheim bzw. der Universitätsbibliothek Hohenheim ein einfaches Nutzungsrecht zur Online-Publikation im Internet aller meiner in der Zeit vom 1.1.1966
    bis 31.12.1994 erschienenen Publikationen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ort, Datum:

    Unterschrift:

  2. Uni Mainz Die Universitätsbibliothek Mainz hat in der letzten Woche per hausinterner Mail sämtliche Mitarbeiter der Universität über die Möglichkeit zur Übertragung der Rechte informiert und diese nachdrücklich dazu aufgefordert, diese Option wahrzunehmen.

  3. Unileitung Trier informierte Herr Weichselgartner teilte mir mit:

    Mitteilung des Präsidenten an alle wissenschaftlich arbeitenden
    Mitglieder der Universität Trier

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu Beginn des Jahres 2008 tritt ein neues Urheberrecht in Kraft, unter
    anderem mit Änderungen der Nutzungsrechte für ältere wissenschaftliche
    Publikationen (Erscheinungsjahr 1966-1995). Damit Ihr Nutzungsrecht
    zur Online-Publikation älterer Werke nicht automatisch an die Verlage
    fällt und damit dauerhaft verloren ist (falls Sie nicht noch extra bei
    jedem einzelnen Verlag widersprechen), bitte ich Sie um die
    Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts für die Online-Publikation
    ihrer zwischen 1966 und 1995 veröffentlichten Werke an die
    Universitätsbibliothek.

    Hintergrund:

    Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der
    Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch
    wenn Sie damals Ihrem Verlag sämtliche Nutzungsrechte übertragen
    haben. Mit der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes, die am 1.1.2008
    in Kraft tritt, wird sich das ändern (§ 137 l Abs. 1 UrhG). In Fällen,
    in denen ursprünglich alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich
    sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt wurden (und das ist
    der Regelfall!), gehen dann von Gesetzes wegen auch alle
    Nutzungsrechte für Online-Publikationen auf den Verlag über, wenn Sie
    nicht bis spätestens zum Ende 2008 bei jedem Verlag widersprechen. Der
    Verlag hat dann höchstwahrscheinlich sogar die alleinigen, also
    exklusiven Nutzungsrechte und kann die digitalisierten Publikationen
    kostenpflichtig im Internet anbieten.
    Alternativ und für Sie wesentlich einfacher kann dieser gesetzliche
    Rechtsübergang auf die Verlage verhindert werden, indem diese
    Nutzungsrechte auf Dritte, z.B. die Universitätsbibliothek, übertragen
    werden, bevor das neue Urheberrecht in Kraft tritt, also bis
    spätestens zum 31.12.2007. Dafür reicht die Einräumung eines
    einfachen, dh. nicht ausschließlichen Nutzungsrechts für die digitale
    Verwertung an Ihren vor 1995 erschienenen Publikationen aus. Sie
    selbst und die Universitätsbibliothek haben damit dauerhaft das Recht
    und die Möglichkeit, auch ihre älteren Werke online im Volltext zu
    publizieren. Natürlich besteht auch für den Verlag dann die
    Möglichkeit, das Werk online zu publizieren, was im Sinne der
    Weiterverbreitung Ihrer Forschungsergebnisse nur begrüßenswert ist.
    Verhindert wird mit Ihrer Rechteeinräumung an die
    Universitätsbibliothek jedoch, dass NUR der Verlag online publizieren
    darf (und der Online-Zugriff zukünftig höchstwahrscheinlich nur gegen
    Bezahlung möglich ist).

    Bitte senden Sie die folgende Mitteilung formlos an:
    [1]bibliothek@uni-trier.de

    “Hiermit übertrage ich [Ihre Institution] ein einfaches Nutzungsrecht
    aller meiner in der Zeit vom 1.1.1966 bis 31.12.1994 erschienenen
    Fachpublikationen zur Nutzung auf dem Publikationsserver [Ihre
    Institution].”

    Eine auch für Nicht-Juristen gut verständliche, bewertende
    Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie unter:

    http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=938

    Open Access in der Helmholtz-Gemeinschaft: [2]http://oa.helmholtz.de

    Die aktuelle, deutschsprachige Informationsquelle zu Open Access:
    [3]http://open-access.net/

    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. Peter Schwenkmezger

    Präsident der Universität Trier

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