Auf http://www.historicum.net ist nun zu lesen:
Durch die am 1.1.2008 in Kraft tretende Urheberrechtsreform droht Autoren von Werken, die zwischen 1966 und 1995 veröffentlicht wurden, der Verlust ihrer Nutzungsrechte für eine Internetpublikation dieser Werke (§ 137l UrhG). Wer jedoch bis zum 31.12.2007 der Bayerischen Staatsbibliothek als Betreiberin des geschichtswissenschaftlichen Informationsportals http://historicum.net ein einfaches Nutzungsrecht einräumt, wahrt die Möglichkeit einer Open-Access-Publikation älterer Fachveröffentlichungen.
Wie überträgt man die Nutzungsrechte an http://historicum.net?
Richten Sie eine Mail (oder einen Brief an):
Redaktion http://historicum.net
Gregor Horstkemper
Bayerische Staatsbibliothek
Fachkoordination Geschichte
D-80328 München
Tel.: +49-(0)89-28638-2604
E-Mail: redaktion(at)http://historicum.net
Sehr geehrter Herr Horstkemper,
hiermit übertrage ich der Bayerischen Staatsbibliothek als Betreiberin des geschichtswissenschaftlichen Informationsportals http://historicum.net ein einfaches Nutzungsrecht zur Online-Publikation im Internet aller meiner in der Zeit vom 1.1.1966 bis 31.12.1994 erschienenen Publikationen.
Mit freundlichen Grüßen
Fügen Sie, wenn möglich, eine Liste der Publikationen bei.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Dezember 2007). Nutzungsrechte für geschichtswissenschaftliche Publikationen sichern! Archivalia. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/byze