Wie verkommen muss eine Zunft sein, dass sie offen mit mutmaßlichem Diebesgut aus einem öffentlichen Archiv handelt?
Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008
http://www.antiquare.de/download/Stuttgartermessekatalog2008.pdf
Bei Inlibris (Wien) wird angeboten:
Peter Maier von Regensburg, Archivar (um
1460–1542). Diarium der Feierlichkeiten zum Ableben
des Trierer Erzbischofs Richard von Greiffenklau.
Koblenz, um 1532. Dt. und lat. Handschrift auf Papier
in roter und brauner Feder. 68 Bll. (davon 3 Bll. leer);
die Innendeckel beschrieben. Mit 38 farbigen Wappengouachen.
Blindgeprägter Lederband der Zeit.
4to. € 8500,–
Kulturgeschichtlich hochbedeutende, bislang unbekannte
Quelle zur Leichfeier des Richard von Greiffenklau
(1467–1531)
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/4569166
In der zwischenzeitlich von mir nach einem groben Anruf von Inlibris letzten Samstag Abend auf meinem Handy vorsichtshalber aus dem Netz genommenen Erstfassung dieses Beitrags hiess es:
“Wie zu erfahren war, wurde die Handschrift vor ca. 50 Jahren im Stadtarchiv Köln gestohlen, dann vor etwa einem Vierteljahr bei Venator für 3.200 Euro an In Libris (Wien) versteigert, das sie heute anbietet. Das Stadtarchiv Köln und das Landeshauptarchiv haben eine SW-Kopie.
Die Rechtslage ist seit dem Hamburger Stadtsiegelfall absolut unbefriedigend.
Siehe
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/berneck.htm
http://www.archive.nrw.de/archivar/index.html?http://www.archive.nrw.de/archivar/1999-03/Archiv14.html
http://archiv.twoday.net/stories/2924840
https://www.google.de/search?hl=de&q=%C3%B6ffentliche+sache+hamburger+stadtsiegel ”
Das Stadtarchiv Köln hat mir in Person seiner Leiterin telefonisch bestätigt, dass das Stück unter ungeklärten Umständen vor längerer Zeit abhanden gekommen ist.
Es ist als Archivgut verzeichnet von Joseph Hansen in den Mittheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 20 (1891), S. 71 Nr. 25/2: “Leichenfeierlichkeiten für + E. B. Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomäus Latomus aus Arlon.) kl. 4°. Pap. Die Hs. stammt fast ganz von der Hand des kurtrierischen Kanzlers Peter Maier von Regensburg. Aus der Bibl. des Jesuitencollegiums in Coblenz. Hs. des 16. Jhs. (A II, 130.) Aus der Wallrafschen Bibliothek.”
[Siehe nun auch: http://archiv.twoday.net/stories/4611095 ]
Ein Diebstahl liegt nahe. Auch wenn das Stück von einem Benutzer “ausgeliehen” und nicht zurückgegeben worden wäre, so würde das womöglich an der Qualifikation als Diebstahl nichts ändern, denn ungeachtet der realen Praxis war es nicht zulässig, amtliches Schriftgut an Privatpersonen dauerhaft auszuleihen.
Durch den Hinweis auf die Rechtslage und den Hamburger Stadtsiegelfall wurde von mir deutlich gemacht, dass die Auktionshäuser als legale Waschanlagen für Diebesgut und unrechtmäßig entwendete Stücke in Deutschland fungieren, da der Erwerber bei einer Versteigerung rechtmäßiger Eigentümer wird.
Dr. Ulf Bischof veröffentlichte 2007 einen Aufsatz “Die öffentliche Versteigerung: Waschsalon für Diebesgut?” (KUR 2007), siehe:
http://www.lot-tissimo.com/?cmd=l&t=kunstrecht/102007&PHPSESSID=66a249a65a75e1178970990
1989 entschied der Bundesgerichtshof im Hamburger Stadtsiegelfall:
“Bei einer freiwilligen, für jedermann zugänglichen und öffentlich bekanntgemachten Versteigerung durch einen hierzu öffentlich bestellten Auktionator kann der gutgläubige Ersteigerer Eigentum an abhanden gekommenen Sachen erwerben.”
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/urteil3.htm
Es stellt sich die Frage, ob das Spezial-Antiquariat InLlbris (“Marktführer in Österreich”), das mir mit rechtlichen Schritten drohte, tatsächlich gutgläubig war, als es das Stück bei Venator erwarb.
“Der Erwerber einer Sache ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß eine Sache nicht dem Veräußerer gehört (§ 932 II BGB). […] Unter grober Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen”.
Eine Nachfrage beim Landeshauptarchiv Koblenz, von dem bekannt sein musste, dass dort so gut wie alle Schriften Peter Maiers, der ja keine unbekannte Persönlichkeit ist, sondern einen NDB-Artikel hat, hätte Inlibris auf das Stadtarchiv Köln führen müssen, denn aus dem Landeshauptarchiv Koblenz habe ich die Information über die Herkunft aus dem Stadtarchiv Köln. Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen (wenn es nicht sogar erfolgt ist) festzustellen, dass es sich um unrechtmäßig entwendetes öffentliches Archivgut handelt.
Nach richtiger Ansicht ist das Stück nach wie vor als öffentliche Sache im Anstaltsgebrauch öffentliches Archivgut der Stadt Köln. Die entsprechende öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit ist nicht untergegangen (siehe hier), mag man auch mit dem verfehlten Urteil des OVG Münster einen Herausgabeanspruch verneinen.
Faktum ist: Auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008 wird ein Archivale aus dem Stadtarchiv Köln angeboten, das im Eigentum eines Händlers steht.
Betreten wir nun den Bereich der von der Meinungsfreiheit geschützten moralischen Wertungen!
Für 3200 Euro angekauft, für 8500 Euro angeboten – das ist ganz offenkundig einfach nur unanständige Gier. Dem Landeshauptarchiv Koblenz war es nicht möglich, das Stück, das an sich am besten ins LHA passt, bei Venator zu erwerben.
Solche Stücke gehören nicht in den Handel, sondern in die Archive, denen sie von Rechts wegen als öffentliche Sache “gehören”. Es ist einfach nur schäbig, so zu tun, als stünde nicht einem Stück aus der Feder von Peter Maier die Herkunft aus einem öffentlichen Archiv auf der Stirn geschrieben. Das halbseidene Antiquariatsgewerbe aber kümmert sich nicht um Moral und Anstand, es ist auf schöne Stücke und unmoralischen Profit aus, mögen diese auch gestohlen oder anderweitig aus dem Eigentum der öffentlichen Hand verschwunden sein.
Dank der farbigen Wappen ist die “generöse” Geste von Inlibris, dem LHA eine Schwarzweisskopie zur Verfügung zu stellen, wenig wert.
Auktionatoren als vom BGH eingesetzte legale Diebesgut-Wäscher und Antiquariate arbeiten Hand in Hand. Dass sie genau wissen, womit sie handeln, mag noch so sehr plausibel sein, es müsste beweisbar sein, aber hier hat der BGH viel zu hohe Hürden aufgestellt. Hier geht es nicht um ahnungslose Privatkunden, sondern um hochspezialisierte Firmen mit eigenen Forschungsabteilungen, die teilweise umfangreiche wissenschaftliche Dokumentationen zu ihren Stücken erstellen können:
http://www.inlibris.at/content/deutsch/startseite.php
Sich aus Profitgier über die rechtmäßige Eigentumszuordnung hinwegzusetzen, weil man sich auf Ahnungslosigkeit berufen kann (ohne ahnungslos zu sein), mag man im moralischen Sinne Hehlerei nennen.
Nachtrag: Zur Stellungnahme des Börsenblatts Online
http://archiv.twoday.net/stories/4611095
http://archiv.twoday.net/stories/4614325
#fnzhss
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Januar 2008). Öffentliches Archivgut auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse. Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/byw1
Notwendige Erwiderung Lieber Herr Graf,
nachdem man leider telefonisch mit Ihnen nicht kommunizieren kann (dies habe ich heute zum zweitenmal erfolglos versucht), ersuche ich Sie an dieser Stelle nochmals höflich, Ihre Anschuldigungen zu unterlassen.
Laut telefonischer Auskunft des Stadtarchivs Köln vom heutigen Tag erfolgte ihre Einmischung ohne Deckung und gegen den erklärten Willen der genannten Institution. Weder bei der Versteigerung in Köln noch anläßlich der Publikation des Angebots im Stuttgarter Messekatalog wurden Eigentumsansprüche Dritter geltend gemacht, wofür die Unrichtigkeit Ihrer Angaben wohl nicht nur die naheliegendste, sondern auch die einzige Erklärung ist.
Sollten wir uns in obiger Annahme irren, bin ich natürlich gerne zu einer Rückabwicklung des Ankaufes bereit. Dies hätte für Sie auch den Vorteil, daß Sie bei neuerlichem Auftauchen der Handschrift dieselbe wieder als Objekt Ihrer Selbstdarstellungen mißbrauchen können.
Mit freundlichen Grüßen aus Wien,
Hugo Wetscherek
Erwiderung auf die Erwiderung Ich habe nach unserem Telefongespräch nochmals mit der Leiterin des Stadtarchivs Köln gesprochen, die mir bestätigt hat, dass Ihre Darstellung falsch ist. Sie haben lediglich mit ihrem Stellvertreter Herrn Dr. Fischer gesprochen. Was dieser Ihnen genau gesagt hat, wusste sie nicht. Sie hat sinngemäss erklärt: “Ich zensiere Sie nicht”. Das Stadtarchiv Köln, vertreten durch seine Leiterin, wirft mir also keineswegs eine Einmischung vor. Ich darf Sie bitten, Ihre obige Behauptung nicht mehr öffentlich zu wiederholen, sondern zurückzunehmen.
Nach öffentlichen Versteigerungen erhalten Archive regelmäßig von den Rechtsabteilungen ihres Trägers den Rat, auf eine juristische Auseinandersetzung zu verzichten, da gegen den Eigentumsübergang nichts zu machen sei.
Wenn ich die Leiterin des Stadtarchivs Köln richtig verstanden habe, wurde sie vor der Versteigerung auf das Stück selbst gar nicht aufmerksam, da es ja nicht Köln betrifft und intern als “Wappenbuch” lief.
Tatsache ist, dass das Stück früher im Stadtarchiv Köln war (es muss vor der Mikroverfilmung in den 1960er Jahren aus dem Bestand verschwunden sein).
Tatsache ist, dass es sich nach deutschem Recht um eine öffentliche Sache im Anstaltsgebrauch handelt, die auch, wenn Sie in Ihrem Eigentum stehen sollte, nach wie vor mit einer Dienstbarkeit zugunsten der Anstalt belastet ist.
Tatsache ist, dass gerichtlich nicht geklärt ist, ob das zur Rede stehende Stück tatsächlich Ihnen gehört. Nur im Fall der Gutgläubigkeit des Käufers erfolgte nach deutschem Recht ein Eigentumsübergang bei der Venator-Versteigerung. Wenn sich aus Beweisproblemen und aufgrund der durch den Stadtsiegelfall verschlechterten Rechtslage ein Archiv entschließt, keine Eigentumsansprüche geltend zu machen, bedeutet das nicht, dass das Stück Ihnen rechtmäßig gehört. Für mich wiegen die Gründe, nach wie vor auch von einem bürgerlichrechtlichen Eigentum des Stadtarchivs Köln auszugehen, schwerer. Sie würden damit mit fremdem Eigentum handeln.
Wie das Stück weggekommen ist, ist nicht bekannt. Die Leiterin des Stadtarchivs Köln hat mir bestätigt, dass von Verkäufen aus dem Stadtarchiv nichts bekannt ist (im Gegensatz zu den Verkäufen aus dem Wallraf-Richartz-Museum in den 1930er/40er Jahren). Daher liegt für mich die Annahme nahe, dass es sich um Diebesgut handelt.
Da obiger Beitrag klar zwischen Fakten und Meinungen trennt und Sie nichts vorgetragen haben, was die Faktenbasis in Frage stellt, sehe ich rechtlichen Schritten Ihrerseits mit Gelassenheit entgegen.
Unverstand Lieber Herr Graf,
niemand wird Sie klagen, dazu müßte man Sie ernst nehmen. Tatsache bleibt, daß seitens des Kölner Stadtarchivs kein Eigentum beansprucht wurde und Ihre Einmischung daher – wie schon so oft – nicht nur unerbeten, sondern auch unangebracht und unerwünscht ist. Die Durchsetzung des Eigentumsanspruch einer öffentlichen Institution gegenüber einem seriösen Antiquariat oder Auktionshaus führt übrigens üblicherweise nicht zu einer “juristischen Auseinandersetzung” sondern zu einem vernünftigen Interessensausgleich im kollegialen Gespräch. Offenbar stehen Sie bereits soweit außerhalb dieses Gesprächskreises, daß Sie hoffen, daß man sich doch zumindest auf gerichtlicher Ebene mit Ihnen auseinandersetzt.
Hierzu habe ich keine Lust, auch die sonstige Diskussion zum Thema können Sie nun wieder ungestört mit Herrn Mulzer weiterführen. Zwischen Ihnen beiden dürfte es ja einige Gemeinsamkeiten zu geben, auf denen sich aufbauen ließe.
Hugo Wetscherek
Dieses ekelhafte Statement verdient doch hervorgehoben zu werden: “Die Durchsetzung des Eigentumsanspruch einer öffentlichen Institution gegenüber einem seriösen Antiquariat oder Auktionshaus führt übrigens üblicherweise nicht zu einer “juristischen Auseinandersetzung” sondern zu einem vernünftigen Interessensausgleich im kollegialen Gespräch.”
Auf gut Deutsch: wenn öffentliche Institutionen aufgrund einer unzureichenden Rechtslage und einer zahnlosen Justiz gestohlenes Eigentum nicht kostenlos zurückholen können, verkaufen wir ihnen ihr Eigentum gerne zurück. Bravo!
Die Alpträume des Herrn Wetscherek Lieber Herr Wetscherek,
die Gemeinsamkeiten zwischen Herrn Graf und mir bestehen schlicht und ergreifend darin, daß auch ich lange an der Freiburger Alma Mater zugange war und wir hier im Südwesten den widerlichsten, größten Bibliotheksskandal der neueren Zeitgeschichte zu erdulden und durchzuleiden hatten – die Kulturbarbarei der Donaueschinger Bierbrauer und Bankenspekulanten.
So bin ich auf seine Arbeit aufmerksam geworden.
Im Übrigen hat er mit mir kleinem Möchtegernrebellen im Antiquariatsbereich nichts zu tun – er spielt in einer anderen Liga!
Was nicht heißt, daß ich nicht aufgrund meines Dienstalters, über das nur wenige Antiquare verfügen, und meines exzellenten Gedächtnisses seine Arbeit bewundere, die um so schwieriger ist, weil sie im Behördenbereich auf vermintem Gelände stattfindet.
Peter Mulzer
Gesucht: Eine vernünftige Lösung Wer öffentlich ein zweifelhaftes Stück anbietet, muss es sich gefallen lassen, dass man die Zweifel thematisiert, zumal, wenn sie Gelegenheit bieten, die unbefriedigende Rechtslage, die für die Interessen des Antiquariatshandels und gegen die Interessen öffentlicher Institutionen streitet, zu thematisieren.
Da Sie dem Stadtarchiv Köln und dem Landeshauptarchiv – das weiss ich aus Ihrem ersten Anruf – Kopien überlassen konnten, war Ihnen bereits vor meiner Meldung die Provenienz des Archivales bekannt. Sie hätten statt eines öffentlichen Angebots mit satter Gewinnspanne in einen diskreten Dialog mit den beiden in Betracht kommenden Archiven eintreten können, um gemeinsam Möglichkeiten auszuloten, wie Sie zu einer gewissen finanziellen Rekompensation kommen und das Stück in eines der beiden Archive. Ich hätte davon sicher nichts erfahren, und wenn doch – aber das brauchen Sie ja nicht zu glauben – hätte ich solche Verhandlungen bestimmt nicht gestört, wenn sie zu einem tragbaren Ergebnis geführt hätten.
Bei über 8000 Euro finden weder das Stadtarchiv Köln noch das Landeshauptarchiv Koblenz Sponsoren.
Sie sind der unbestrittene Markführer der österreichischen Antiquariate und nagen, darf ich daraus schließen, nicht am Hungertuch. Ich appelliere daher an Sie
* Ziehen Sie das Stück von der Messe zurück zurück und treten Sie in diskrete Verhandlungen mit den beiden Archiven ein!
* Machen Sie einen fairen Preis im Bereich 3000+ Euro und lassen Sie dem erwerbenden Archiv genug Zeit, das Geld aufzubringen. Sponsoren zu finden kostet Zeit, und aus dem eigenen Etat können Archive so etwas nicht bestreiten.
Forderung: Rechtsempfehlungen der Antiquare Werte Trauergemeinde,
ganz im Polemischen stehen lassen möchte ich die Sache doch nicht, auch wenn es mich sehr reizen würde, eine kleine chronique scandaleuse des Hauses Gilhofer vor 30 Jahren zu schreiben, Wiener Selbsterlebnisse, als Ergänzung zur ehrwürdigen Hofberichterstattung in “Aus dem Antiquariat” . Aber lasssen wir das. Das ewige Kolportieren von mehr oder minder erfreulichen Geschichten bringt nichts, und wirklich sollte eine Spitzenfirma dieser Art ohne Fehl und Tadel arbeiten.
Davon kann in diesem Fall keine Rede sein. Ist dies nur die Spitze eines Eisbergs?
Vermutlich hat der junge Herr W. bestimmte Vorstellungen von Öffentlichkeitsarbeit – mit hoher Stirn blickt er vom hurtig gelieferten Werbefoto im Börsenblatt agil-imperativ drein, verrät aber im direkten Kontakt dann, wer hätts gedacht, allerlei Neigung zu unschöner Polemik und mittlerer Vernebelungstaktik.
Aber die eigentlichen Schuldigen an diesem Fall und einer Mehrzahl ähnlicher dubioser, meiner bescheidenen Meinung nach Winkel-, Dunkel- und Hehlerei-Helfershelferpraktiken im Versteigerungsgewerbe – notabene auch im sonstigen allgemeinen Antiquariat – sitzen in den Verbänden.
Die vom weltweiten ILAB-Verband ausgeklügelten Regelwerke taugen nur dann etwas, wenn e h r e n w e r t e Herren mit ehrenwerten Kunden Handel treiben. Sie sind auf Treu und glauben, auf Fairneß und überlieferte gute Bräuche und Sitten ausgelegt.
Juristisch aber taugen sie wenig, und es wäre längst an der Zeit gewesen, daß die Antiquare sich um den Entwurf eines eigenen wasserdichten Regelwerks bemüht hätten, das dann als
*Rechtsempfehlung der Antiquare im deutschen Sprachraum
auch an die gesetzgebenden Instanzen weitergereicht werden könnte.
Freilich müßten sie, die Antiquare, dazu erst einmal weniger chaotisch-ungenügend organisiert sein als bisher.
Peter Mulzer in Freiburg
Gerettet – vernichtet? Nach meinen Informationen gelang es, das Stück für Köln zurückzubekommen. Möglicherweise ist es es aber nun unter den gravierenden Verlusten beim Archiveinsturz März 2009.
Regelungsbedarf für Schakale und Aasgeier Gott zum Gruße,
1.
Zunächst bitte ich den gestrengen Wissenschaftler, etwas mildere Maßstäbe an die Verdienstspanne des Antiquars zu legen. Wir müssen, da wir eher selten Einzelstücke, in der Regel vielmehr Konvolute zu erwerben gezwungen sind, schlecht und oft genug gar nicht Verkäufliches en bloc mit erwerben – und davon die immensen Zeitkosten vom ersten Verkäuferkontakt bis zur Endabwicklung der Versteigerung bzw. des Versands finanzieren. Die von Ihnen genannte Verdienstspanne ist so gesehen ganz normal und auch notwendig. Sie sehen die langen Reihen schwerverkäuflichen Materials nicht, das auf viele Jahre hin bei uns festliegt! Ich bin, halten zu Gnaden, als kleine Einmannfirma ein typischer Fall – um die Versteigerungsobjekte, von denen ich lebe, erwerben zu können, habe ich insgesamt über 500 laufende Brettmeter unverkäuflichen alten Schrotts, Erscheinungsjahre 1750-1945, auf Lager.
2.
Wir Buchantiquare sind tatsächlich auf Schritt und Tritt mit windigen Erwerbungsverhältnissen konfrontiert. Hehlerei gehört zum Alltagsgeschäft gerade der besseren Häuser. Nach 35 Jahren Berufspraxis und fortlaufendem Kontakt mit mehreren Versteigerungshäusern des In- und Auslands auf informellen Ebenen habe ich da gar keinen Zweifel – und auch kein allzugroßes Schamgefühl. Lustigerweise bin ich vom Studienfach her Kriminologe und kann unsere Berufspraxis auch aus dem Winkel des Rechtsfriedens betrachten – wir haben die Funktion des A a s g e i e r s und des S c h a k a l s , indem wir alle Überreste, auch solche zweifelhafter Natur, vertilgen und dafür sorgen, daß die Steine des Anstoßes beiseitegeräumt werden – möglichst spurenlos.
Die Schränke und Tresore der Sammler des In- und Auslands sind angefüllt mit Leichenteilen, die von uns erworben worden sind, in diesem Fall in Papiergestalt, hinter denen Diebstahl, Unterschlagung, “Ausgeliehenes”, “Vergessenes” steht – aber auch widerlicher Betrug an Treu und Glauben, wie im Fall des Donaueschinger Kulturskandals der unsäglichen Fürstenberger Bierbrauer oder der nach meiner persönlichen Einschätzung erstaunlich denk- und verantwortungsarmen Eichstätter Bibliotheksdirektorin.
Was ich zu erwerben hatte, trug leider öfter als mir lieb war noch die Stigmata des Großen Krieges – deutsches Kulturgut in Frankreich mit jüdischen Besitzstempeln, Görings und Rosenbergs Raubzugs-Überreste, brandverkohlte Inkunabeln aus Warschau, von französischen Soldaten in Berlin 1945/46 erworben, undsoweiter. Mein teuerstes Werk, eine handgemalte Bilderbibel, erwies sich als Glanzstück eines Diebstahls aus der Colmarer Bibliothek – – im Jahre des Herrn 1912… Der späte Nachbesitzer, der sie mir verkaufte wußte das ganz genau.
J e d e r Antiquar, der auch mit Versteigerungsware zu tun hat und schon lang im Amt ist, kann Sie mehrere Abende mit Kriminalgeschichten aus seinem Berufsleben unterhalten – leider auch mit solchen, in denenn e r s e l b e r das Opfer vielfältiger Täuschungen und Machenschaften seitens der Verkäufer – und auch der Käufer – geworden ist.
3.
Hier besteht tatsächlich dringender juristischer Regelungsbedarf, da haben Sie unbedingt Recht. Freilich sind das dicke Bretter, die es zu bohren gilt, am besten müßte man eine Kommission zur Regelung solcher Fragen auf europäischer Ebene, nämlich bei den
*Rechtsinstanzen des Europarats in Straßburg
einrichten, in der die Antiquare mitzuarbeiten hätten.
Nun sind die deutschsprachigen Antiquare leider ein fürchterlich zerstrittenes und intrigantes Volk, beherrscht von einigen Demagogen vom Dienst, die von allen Kollegen gefürchtet werden ob ihres rüden Mundwerks. Zudem gibt es “den” Antiquar nicht – die oberen Klassen des Berufs, Umsätze auf Messen und in Versteigerungen, haben andere Probleme und Interessen als die Laden- und Internetantiquare – oder sie denken fälschlicherweise, daß sie andere hätten, lassen wir das dahingestellt.
Fakt ist: Die Antiquare sind zur Zeit vollkommen handlungsunfähig. Ein dreist und rotzfrech auftretendes, klitzekleines Genossenschaftsgrüppchen der Internet-Antiquare, das nicht einmal die deutsche Sprache einigermaßen fehlerfrei beherrscht – ein würdig-behäbig daherkommender, allzu gleichgültiger und hochnäsig-arroganter Edelverband – eine marginalisierte Gruppe unter den bürokratisierten, übellaunig-mißtrauischen Fittichen des Börsenverbands, die ihre an sich recht großen Chancen durch mittlere Untätigkeit verdummbeutelt – ein weiteres, gutgemeintes, aber halbgares Internet-Rechtsberatungs-Grüppchen – v i e r Gruppierungen treten sich gegenseitig auf die Füße und legen die Antiquare im Endeffekt vollkommen lahm.
Wer also, bitteschön, soll die Novellierung unserer Gesetze zugunsten oder zulasten, jedenfalls aber zuhanden der Antiquare von der Berufsseite her unterstützen und beraten?
Das sollte Sache nicht nur der Versteigerungshäuser sein, denn auch das mittlere Versand- und Fachantiquariat hat bei näherem Hinsehen großen Regelungsbedarf.
Freundlich grüßt Sie
Peter Mulzer in Freiburg