http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/11/thuringer_informationsfreiheitsgesetz~3560059
Es verweist im wesentlichen auf das IFG des Bundes.
Wie es mit der Informationsfreiheit des Bürgers in Thüringen wirklich bestellt ist, zeigt der Umstand, dass das Gesetz anscheinend noch nirgends online ist.
Nachtrag: Text siehe http://archiv.twoday.net/stories/4649424
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Januar 2008). Thüringer Informationsfreiheitsgesetz. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/byud