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Die Kunst des Vergessens im Zeitalter der allgegenwärtigen Datenverarbeitung

Viktor Mayer-Schoenberger: Useful Void: The Art of Forgetting in the Age of Ubiquitous Computing

Working Paper Number:RWP07-022

Submitted: 24.04.2007

http://ksgnotes1.harvard.edu/Research/wpaper.nsf/rwp/RWP07-022

Mayer-Schönberger hält es für wünschenswert, dass die heute massenhaft abgespeicherten Informationen in ähnlichem Maße „vergessen“ werden können wie die früherer Generationen. Als ungeeignet dafür hält er die Einführung eines Datenschutzrechts europäischer Art, Änderungen der US-Verfassungsrechtssprechung oder die einfachste Lösung, einfach gar nichts zu unternehmen. Stattdessen schlägt er (mit einem theoretischen Rückgriff auf Lessigs „Code 2.0“) eine softwaretechnische Lösung vor, die jeder Information ein Datum beigibt, zu dem sie gelöscht wird. In den Bereichen, wo es so etwas schon gibt (Cookies, Überwachungskameras) plädiert er für eine möglichst kurze Löschfrist, die auch gesetzlich vorgeschrieben werden sollte. Bei von Menschen bewusst generierten Informationen setzt er auf eine bewusste Wahl des Haltbarkeitsdatums.

Das klingt angesichts des bisher nicht vorhandenen US-Datenschutzes alles ganz gut, aber verkennt doch, dass die Prämisse nicht stimmt: “For millennia, humans have had to deliberately choose what to remember. The default was to forget. In the digital age, this default of forgetting has changed into a default of remembering.” Das ist zumindest für die Verwahrer der Informationen, die aus irgend einer Art von „Geschäftsgang“ stammen, nicht war, denn sie müssen seit langem aktiv Daten bewerten und Deakzession betreiben. Auf die Erfahrungen des gezielten Vergessens in der analogen Welt geht Meyer-Schönberger leider nicht ein, Archivtheoretisches fehlt ganz.

Er vernachlässigt zum Beispiel, dass der Zufall bei der von ihm favorisierten abgestuften technischen Lösung weitgehend ausgeschaltet würde und somit letztlich gar nichts von der heute als historisch unerheblich angesehenen Information unserer Tage übrigbleiben würde. Die zeitgenössische Bewertung, und die wäre bei dem Setzen von Höchsthaltbarkeitsdaten ja immer gefragt, hat aber Grenzen: der Informations- und Marktwert eines Adressbuchs von 1910 (das versehentlich nicht im Müll gelandet ist), eines Haushaltsbuchs mit Eintragungen über die Einkäufe dieses Jahres oder eines Tagebuchs mit lockeren Bemerkungen zum Tagesgeschehen ist erheblich höher als das einer teuren Familienbibel mit Goldschnitt aus dem gleichen Jahr, die feierlich von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Wären 1910 technische Mechanismen wie die vorgeschlagenen bereits möglich und allgemein eingeführt gewesen, wäre heute von all dem nur noch die Familienbibel übrig…


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ladislaus (11. Januar 2008). Die Kunst des Vergessens im Zeitalter der allgegenwärtigen Datenverarbeitung. Archivalia. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/byub


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