http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27060/1.html
Wir erinnern uns dabei auch an das von uns 2007 von uns durchzufechtende Gerichtsverfahren vor einem bayerischen Amtsgericht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Dokumentation eines Leserbriefs hier in Archivalia. Wir haben uns aus pragmatischen Gründen verglichen (gegenseitige Kostenaufhebung), weil es mehr um die nicht ganz so freundliche Einrahmung des Leserbriefs ging, die wir dann aufgrund des Vergleichs entfernt haben. Die Gegenseite musste einen Anwalt zahlen, wir nicht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Januar 2008). Vorgeschobener Urheberrechtsschutz. Archivalia. Abgerufen am 17. März 2026 von https://doi.org/10.58079/bytr
Auch die NPD hat das Urheberrecht entdeckt: http://npd-blog.info/?p=1334
Mein Lieblingsbeispiel steht gar nicht in dem Heise-Artikel: Urheberrecht auf ISBN-Nummern und Preise in Buchhandlungen…
http://www.gulli.com/news/us-buchh-ndler-preise-isbn-2007-09-20/