“Bei einem Einbruch waren der bereits 2004 in den Ruhestand getretenen Alt-Äbtissin Johanne von Bodelschwingh zwei Orden gestohlen worden. Diese sind Eigentum des Stifts, jedes Ordensmitglied trägt sie bei besonderen Anlässen. Zwar konnte der sogenannte Kleine Orden gefunden werden, der Große jedoch blieb verschwunden. Das nahm das Stift zum Anlass, die Zahlung der bis dahin gewährten Bezüge von monatlich 362 Euro an von Bodelschwingh zunächst einzustellen und überprüfen zu lassen. Denn wer nicht im Besitz der Orden sei, gehöre dem Orden nicht an, so das Dekret in Kurzfassung. […]
[D]as Stift Börstel ist seit dem Westfälischen Frieden ein freiweltliches Damenstift. Die Regel besagt, dass von den zehn Angehörigen des sogenannten Kapitels zwei katholisch und acht – darunter auch die Äbtissin – protestantisch sein sollen. […]
Das Verwaltungsgericht Osnabrück kam am Ende zu der Auffassung, dass das Stift seiner Alt-Äbtissin – unabhängig von ihrer Bedürftigkeit – die Bezüge zahlen muss.”
Siehe auch
http://boerstel.de/Boerstel/stift-boerstel
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Januar 2015). Geklaute Orden kosteten Äbtissin des Stifts Börstel fast die Rente. Archivalia. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bgoq