Kein Karnevalsscherz, sondern die Ansicht eines Datenschützers: “Suchmaschinen, mit denen auch nach Personen gesucht werden kann, sind im Prinzip rechtswidrig.” Dass die Informationen veröffentlicht sind, ficht diese Hardliner nicht an. Völlig überzogener Datenschutz! Wenn Suchmaschinen rechtswidrig sind, muss das Datenschutzrecht geändert werden, nicht umgekehrt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Februar 2008). Suchmaschinen rechtswidrig? Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/byqd