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Öffentliche Bibliotheken und Charlie Hebdo

http://bibliothekarisch.de/blog/2015/01/13/nach-den-angriffen-auf-charlie-hebdo-was-oeffentliche-bibliotheken-tun-sollten

“Bibliotheken und Satire, kein Traumpaar?” Stimmt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Januar 2015). Öffentliche Bibliotheken und Charlie Hebdo. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bgom


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

5 Gedanken zu „Öffentliche Bibliotheken und Charlie Hebdo“

  1. “Es hätte schon meines Erachtens 2010 mit der Anschaffung zahlreicher Sarrazin-Dubletten durch viele öffentlichen Bibliotheken hierzulande aufgrund der hohen Nachfrage durch die User/Nutzer oder/und “Kunden” klar eine Abgrenzung und eine Auseinandersetzung mit diesem Thema stattfinden müssen.” Womit wir wieder bei den zensierenden Bibliothekaren wären. Die Forderung mag ehrbar sein. Sie geht aber in die falsche Richtung. Bibliotheken sind in erster Linie “Sammlungen”, hier wird Wissen bereitgestellt. Die inhaltliche Bewertung nach gut oder schlecht, gerade dann wenn es um politische Ansichten geht, steht einer Bücherei nicht zu.

    1. Kleiner Nachtrag @AS

      Zensur ist in diesem Zusammenhang ein denkbar unsinniger und im bibliothekarischen Raum zu oft verschwendeter Begriff. Die inhaltliche Bewertung ergibt sich immer aus dem öffentlichen Auftrag. Keine Öffentliche Bibliothek kann ein Buch zensieren. Wenn man den Begriff für eine bewusste “nicht-Beschaffung” von Medien verwendet, verwässert man ihn. Öffentliche Bibliotheken sind keine Dokumentensammlung im luftleeren Raum. Das gewählte Zitat zielt in eine andere Richtung: Zusammenhänge herstellen und Diskussionen erzeugen, nicht nur als “Sammlung” abbilden.

    2. Eine einzelne öff. Bibliothek kann natürlich nicht “zensieren”, aber wenn die Gesamtheit der öff. Bibliotheken ein Buch totschweigen und dem bibliographischen wie materiellen Zugriff entziehen würde, wäre das dann schon sehr nahe an staatlicher Zensur.

    3. Das ist dann aber eine ganz andere Ebene und entzieht sich der Logik allein durch geltendes Recht (Stichwort: Pflichtexemplar).

      Ich wehre mich nur gegen den fast schon inflationär genutzten Begriff der Zensur für einen wie auch immer definierten Kaufzwang für (angeblich) viel diskutierte Medien. Hier ist genau die Stelle, an der wir zwischen Bildungseinrichtung, Buchaufbewahrungsstelle, buchhandlungsähnliche Institution o.ä. unterscheiden können und müssen. Der Auftrag eine Öffentlichen Bibliothek unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, zu Stadt, zu Großstadt usw. Bibliotheksethik und die Einordnung bibliothekarischer Arbeit in gesellschaftliche Fragen, Zwänge und Notwendigkeiten gehört dabei aber leider zu den völlig vernachlässigten Themenbereichen im bibliothekarischen Raum.

      Insgesamt ist allein die Annahme die unfassbar heterogene Welt der Öffentlichen Bibliotheken könnte übereinstimmend beschließen ein Buch “totzuschweigen” und dem bibliographischen wie materiellen Zugriff entziehen völlig absurd, zumal sich bereits der Punkt des bibliographischen Nachweises der Einflusssphäre der Öffentlichen Bibliotheken entzieht.

    4. Man stelle sich statt Deutschland einfach mal Ungarn vor. Dann ist das schon gar nicht mehr so absurd. Ich wollte eigentlich nur vor einer Situation warnen, in der Bibliotheken sich in solchen Dingen einheitlich verhalten. Ob durch vorauseilenden Gehorsam, durch Verbandsempfehlungen, politischen Druck, was auch immer.

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