Das Haus Waldburg-Wolfegg hat soeben via dpa den Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs bestätigt. Es befinde sich in Deutschland, aber der Käufer soll nicht genannt werden.
Zu den Hintergründen:
http://archiv.twoday.net/stories/4686274
In der Südwestpresse war zu lesen:
Das Adelshaus Waldburg-Wolfegg gibt weiterhin keine klare Auskunft über den Verbleib eines seiner kostbarsten Kulturschätze, dem Mittelalterlichen Hausbuch. Weder der Chef des Hauses, Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg, noch der Leiter der fürstlichen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, waren gestern für Stellungnahmen erreichbar. Der Südwestrundfunk erfuhr aus dem Adelshaus, das Hausbuch befinde sich “im Lande”. Seit einem Jahr sei man wegen des Hausbuchs in Kontakt mit den offiziellen Stellen.
Das Wissenschaftsministerium bestätigte gestern der SÜDWEST PRESSE, dass es ein Tauschangebot des Hauses Waldburg-Wolfegg gegeben habe. Schon im Sommer 2006 trat demzufolge das Haus an das Ministerium mit dem Angebot heran, der Landesbibliothek das Hausbuch im Tausch gegen Handschriften aus der Württembergischen Landesbibliothek zu überlassen. Dies habe das Ministerium abgelehnt und dabei auf das Kulturgutschutzgesetz und den bestehenden Fideicommiss verwiesen, sagte der Sprecher. Vermittler war in diesem Fall nach Informationen der SÜDWEST PRESSE der Kunsthändler Christoph Graf Douglas. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts.
Mit dem Hinweis, das Hausbuch sei im Lande, könnte auch Bayern gemeint sein. Es verdichteten sich die Informationen, dass die Handschrift inzwischen dem Milliardär August von Finck gehört. Aus dem Wirtschaftsministerium, der obersten Denkmalbehörde, war zu erfahren, dass es im August 2007 ein Schreiben von Wolfegg erhalten habe, dass das Hausbuch an einen Privatmann in Bayern verkauft worden sei. Im November 2007 unterrichtete das Wirtschaftsministerium das Regierungspräsidium Tübingen, das Wissenschaftsministerium und das bayerische Staatsministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst über diesen Vorgang. Allerdings sehen alle baden-württembergischen Stellen noch erheblichen Aufklärungsbedarf.
Mein Kommentar:
Eine erneute Schurkentat von Graf Douglas! Zu ihm siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4026791
Das Angebot zum Tausch gegen Handschriften der WLB STuttgart gehorcht der gleichen Logik wie der schamlose Salem-Deal, der ja verhindert werden konnte: Erlesene Kulturgüter in Landesbesitz sollen im Handel landen, damit ein anderes Kulturgut erworben werden kann.
Baron von Finck hat übrigens im Jahr 2000 der Thurgauischen Kantonsbibliothek bei der Auflösung der Hofbibliothek Donaueschingen den Erwerb hunderter Drucke von ca. 230 Büchern aus der Bibliothek Josephs von Lassberg ermöglicht.
Man mag mich ja für undankbar halten, aber angesichts der Summen, die der Milliardär zuvor einer obskuren Partei zugewendet hatte, hätte er die Hofbibliothek für 4 Mio. Euro gleichsam aus seiner Portokasse aufkaufen und als Ensemble retten können. Zu einem Nachschlag zugunsten des Erwerbs weiterer Lassbergiana war er nicht bereit. Um in der Sprache der Banker zu bleiben: Sein Engagement für die Frauenfelder Bibliothek war löblich, aber “Peanuts”.
Ich halte diese Veräußerung für rechtswidrig. Die nicht vom Regierungspräsidium genehmigte Verfügung ist nach § 134 BGB nichtig, da eine absolute Verfügungsbeschränkung vorliegt (Strauch, Das Archivalieneigentum, 1998, S. 298 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Fideikommissauflösungsrecht).
Ich halte den Verkauf auch für skandalös, da er die Handschrift für lange Zeit wegsperrt. Wenn sie nicht in Wolfegg bleiben kann, gehört sie in eine große Forschungsbibliothek, in der sie für die Wissenschaft zugänglich ist.
I think we can agree it would be ideal if the
Housebook could stay at Wolffegg; failing that, one would of course hope
that a major German institution could give ithe treasure a permanent
home in which it will enjoy the greatest safety combined with the best
conditions for continued educational exposure. (Eric White von der Bridwell Library in EXLIBRIS).
Die Öffentlichkeit hat ein überragendes Interesse daran, dass die Wolfegger Sammlungen als Ganzes ungeschmälert erhalten bleiben. Sie sollten inventarisiert und ins Denkmalbuch eingetragen werden, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4686662
Vielleicht wird das Geld ja für den Golfplatz der Wolfegger benötigt? Der ist richtig teuer.
Kurzum: Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt.
Update:
Meldung des SWR
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/index.html
Fortführung der Berichterstattung:
http://archiv.twoday.net/stories/4691242
Artikel der WELT (ohne neue Informationen)
http://www.welt.de/welt_print/article1651453/Wer_hat_den_Schatz_aus_Ravensburg.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Februar 2008). Mittelalterliches Hausbuch verkauft! Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bypa
Wer sich “S. D.” schimpft, gibt vor erheblich mehr zu sein als ein Privatmann. Dann (und nicht nur dann: Eigentum verpflichtet ohnehin) muss er sich auch am eigenen Anspruch, den hehren eigenen großen Worten und der vielbeschworenen Familienehre messen lassen. Und genau da versagt er kläglichst.