In der Wikipedia knüppeln Michail Jungierek und seine Admin-Kumpane in gewohnter Weise die Kritik an der Bertelsmann-Kooperation nieder.
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/4734164
Auch sein Beitrag im Vereinsblog liegt neben der Sache:
http://blog.wikimedia.de/2008/02/25/spiegel-und-so
Und wenn dem Verein vorgeworfen wird, er würde mit der Kooperation eine nicht lizenzkonforme Nutzung der Wikipedia unterstützen, der müsste auch gegen die Bereitstellung der Snapshots der Wikipedia vorgehen, denn damit werden ja nicht lizenzkonforme Nutzungen der Wikipedia-Inhalte erst recht ermöglicht. Aber wenn jemand sich an den Verein wendet und nachfragt, wie man möglichst lizenzkonform die Inhalte einbinden kann, dass dies bei der derzeitigen Fassung der GFDL zu 100% faktisch nicht möglich ist, sollte eigentlich klar sein, der wird verbal abgestraft. Absurder geht es kaum.
Verständliches Deutsch ist das nicht. Keine Ahnung, was die Snapshots der Wikipedia sind, aber angesichts der seit längerer Zeit sich zum Konsens in der Wikipedia verdichtenden Ansicht, dass das Gentlemen-Agreement (GA) der Wikipedia unzulässig ist (Mehr dazu), ist es absolut inakzeptabel, dass dieses bei den “offiziellen” Kooperationen nach wie vor zugrundegelegt wird.
Bei den kommerziellen Klonen, die weder Namensrechte (Name und Logo der Wikipedia) noch Live-Feed nutzen dürfen, wird von den Wikipedia-Autoren, die sich darum kümmern, das GA als Mindeststandard zugrundegelegt. Abgemahnt werden könnten sie trotzdem.
Wenn der Verein Wikimedia Deutschland darauf verzichtet, bei Kooperationen die Einbindung der Versionsgeschichte auf der Seite des Anbieters zu fordern, übergeht er den Meinungsstand der Community zum GA. Ob das Angebot damit voll GNU-FDL-konform wäre, kann dahingestellt bleiben. Es wäre allerdings erheblich konformer!
Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Eine kommerzielle Nutzung der Wikipedia durch wen auch immer, ist durch die Lizenz abgesichert und steht hier nicht in Frage. Aber dann sollte die Lizenz auch eingehalten werden.
UPDATE:
Ich habe den Verein gebeten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben:
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2008-February/038942.html
Der Verein hat dies abgelehnt.
Aus dem folgenden Zitat ergibt sich, dass aus der GNU FDL die Verpflichtung folgt, die “History” jeweils mit dem Werk zu verbreiten. Dies ist bei der Wikipedia die Versionsgeschichte.
Unter einer „History“ wird bei Softwareprojekten eine Datei verstanden, die der Software beigefügt wird und Informationen über das Programm enthält, z.B. über die Urheber und andere Rechtsinhaber, das Veröffentlichungsdatum und vorgenommene Veränderungen. Open Content-Lizenzen übernehmen diese Terminologie zumeist. Einige Open Content-Lizenzen sehen die Verpflichtung vor, die „History“ jeweils mit dem Werk zu verbreiten [Anm. 48: Vgl. Ziff. 4 I FDL; Ziff. 8 (b) der Lizenz für Freie Inhalte.] teilweise müssen oder sollen die Nutzer bei Bearbeitungen in der „History“ das Datum sowie eine kurze Beschreibung der vorgenommenen Veränderungen angeben. Einige Lizenzen verpflichten den Bearbeiter zudem, in der „History“ anzugeben, wo er die unveränderte Version des Werks erhalten hat.
Jaeger, Metzger: Open Content-Lizenzen nach deutschem Recht, in: MMR 2003, S. 431 ff., hier S. 435
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Februar 2008). Neues von der Adminpedia: Kritiker niederknüppeln. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bykz