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Kommentar zum FAZ-Artikel zu Eichstätt — “Aussonderungs- und Abgaberichtlinien im Altbestand” ?

(zu http://archiv.twoday.net/stories/4727682)

Ob der Abschlussbericht der Bayerischen Staatsbibliothek der Presse eigentlich inzwischen vorliegt, wie dieser Artikel vermuten lässt, ist unklar. Es gibt auch weiterhin zu viele Ungereimtheiten und Widersprüche. Im Artikel ist von einem Bestand von geschätzten 70.000 Bänden vor 1802 die Rede, nach den Schätzungen im Vertrag von 1999 sollten es ca. 10% (30-40.000 Bde.) sein. Wurde mit den genannten 80t tatsächlich “der Großteil des Kapuzinerbestandes makuliert”, wie die FAZ schreibt? Waren und wurden tatsächlich die Bestände vor 1802 und die neueren Bestände physisch nicht getrennt? Wenn das so war, dann stünde Schlimmstes zu befürchten, und die Aussage, es gäbe keinerlei Anhaltspunkte, dass die aufgetauchten Bände aus dem Altbestand tatsächlich aus den Containern stammten (verbunden mit der inzwischen kolportierten Unterstellung, es sei möglicherweise Holzbauer selbst gewesen, der diese Bände “abgezweigt” habe), könnte kaum Anlaß zur “Entwarnung” geben. Man las es aber auch schon anders (vgl. die Berichte zur Pressekonferenz in Eichstätt Anf. Januar, archiv.twoday.net/stories/4601496/). Waren das damals Schutzbehauptungen oder liegt hier nur eine ungenaue Berichterstattung der FAZ vor?

Wir werden es – wenn überhaupt – wohl erst dann genauer wissen, wenn der Untersuchungsbericht der BSB veröffentlicht wird.

Der Vortrag von Dr. Klaus Littger auf der Jahrestagung der AKThB im Juni 2007 in Freising, den ich leider nicht im Wortlaut kenne, hat ja Berichten zufolge deutlich betont, wie wichtig eine verbesserte gegenseitige Information und Zusammenarbeit bei Aussonderungen oder gar Auflösungen ganzer Bibliotheken ist. Dr. Littger machte seine Ausführungen auch in Hinblick auf die von Eichstätt übernommenen Bestände der ehemaligen Zentralbibliothek der Kapuziner von Altötting. Ich halte es für unerläßlich, dass sich die bibliothekarische Fachöffentlichkeit über die Hintergründe und Begleitumstände der Vorgänge in Eichstätt unterrichten kann, damit nach den Ursachen gefragt und daraus für die Zukunft Lehren gezogen werden können.

In dem FAZ-Artikel findet sich auch ein beachtenswertes Zitat von Dr. Rolf Griebel, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek (zugleich Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern ist) zur Frage der Erhaltung von Buchbeständen: Er selbst sei in dieser Frage kein Purist und hinge nicht der Meinung mancher Kollegen an, jedes Buch könne und müsse erhalten werden – auch sei da schon aus Kostengründen der Rechnungshof vor.

Der Kontext des FAZ-Artikels, wo auch von Mehrfachexemplaren von Zeitschriften, Krimis, Reiseführern oder Taschenlexika die Rede ist, könnte glauben machen, Griebel beziehe sich auf Bestände solcher Art. Aber dann wäre es eine triviale, auch unter Kollegen unstrittige Aussage. Nein, Griebel bezieht sich hier durchaus auf den Erhalt von Altbeständen, und seine Aussage geht gegen die Auffassung von Altbestandsbibliothekaren wie etwa Dr. Reinhard Feldmann (ULB Münster) vom Forum Bestandserhaltung (s.u.).

Dass Altbestandsbibliothekare hinsichtlich der in den bayerischen Aussonderungsrichtlinien eigentlich klaren Regelung, dass Aussonderungen von provenienztragendem Altbestand aus der Zeit vor 1830/50 in der Regel nicht zulässig sind, zunehmend unter Druck geraten, und dass das alles in der öffentlichen Diskussion (wie jetzt auch wieder im FAZ-Artikel) immer wieder undifferenziert mit “normalen” Aussonderungen in einen Topf geworfen wird, an deren Notwendigkeit ja niemand vernünftigerweise Zweifel hegen kann, ist bedauerlich genug. Klare Stimmen wie die des Heidelberger Handschriftenbibliothekars Dr. Armin Schlechter, der in seinem lesenswerten Aufsatz “Anmerkungen zum kulturellen Wert des alten Buchs – vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3486988 – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Auseinandersetzungen von Dr. Klaus Graf mit diesem Themenkomplex, zuletzt eben im Falle Eichstätt, beklagt, dass sich der Ensemblebegriff im wissenschaftlichem Bibliothekswesen längst noch nicht habe durchsetzen können und der es verwunderlich findet, welche Rolle der längst überholte Dublettenbegriff im wissenschaftlichen Bibliothekswesen immer noch spielen kann, sind selten genug. Stattdessen steht zu befürchten, dass ein lockerer Umgang damit angesichts leerer öffentlicher Kassen weiter um sich greift.

Im Protokoll der 10. Sitzung der Kommission Altes Buch im BVB am 9.7.2007 ist nun unter Top 7 nachzulesen, dass man sich in Bayern aus gegebenem Anlass nun erneut mit den “Aussonderungs- und Abgaberichtlinien im Altbestand” befasst. Zum Eichstätt-Komplex ist dort zu lesen:

Für die Sichtung der in Eichstätt zusammengeführten Bibliotheken wurden 2003 Richtlinien erstellt, wonach in jedem Fall eine Prüfung im Verbund auf bereits nachgewiesene Exemplare erfolgen muss. Der BSB sollen Säkularisationsgut, SDD-relevante Bestände bis 1600 und für Bayern wichtige Bücher angeboten werden, nicht aber unvollständige Teile von mehrbändigen Werken und Stücke in schlechtem Erhaltungszustand. Dies galt nicht für Objekte aus der Zeit 1830-1945. Wenn von Seiten der BSB kein Interesse bestand, wurden Angebote über Antiquariate an potentielle Interessenten weitergegeben, wobei zur Deckung der Katalogisierungskosten so auch Einnahmen erzielt werden.

Hieraus geht klar hervor, dass – sofern von der BSB kein Interesse angemeldet wurde – mit Rückendeckung und Zustimmung der BSB ein Verkauf von “Altbestandsdubletten” an Antiquariate erfolgte, in Eichstätt wie möglicherweise auch an anderen bayerischen Bibliotheken.

Im Protokoll heißt es weiter:

Demgegenüber wird u.a. von Herrn Feldmann, Münster (Forum Bestandserhaltung) die Ansicht vertreten, dass jedes Exemplar eines vor 1800 gedruckten Werks erhaltenswert sei. Ein solcher Erhalt müßte aber nicht zwingend zentral geleistet werden, sondern könnte auch in der betroffenen (bayerischen) Bibliothek erfolgen. Allerdings ist ein solches Verfahren schon aus Kapazitätsgründen wohl nicht zu realisieren. Vielmehr ist zu prüfen, nach welchen Kriterien (Mehrfach-)Exemplare in Bayern in welcher Verantwortlichkeit erhalten bleiben.

Eine Diskussionsgrundlage hierzu sollte lt. Protokoll von Frau Dr. Fabian erstellt und für die nächste Kommission-Sitzung versandt werden.

Ich habe mich bei der BSB inzwischen erkundigt, ob die 11. Sitzung bereits stattgefunden und einen Beschluss hierzu gefasst hat. Die bayerischen Beschlüsse dürften Signalwirkung auch für andere Bundesländer und Bibliotheksverbünde haben und sollten aufmerksam verfolgt werden.

Dem Eindruck, den der FAZ-Artikel allemal vermittelt, dass der Bestand der Kapuziner “keine gewachsene Sammlung” und deshalb weitgehend wertlos gewesen sei, ist entschieden entgegenzutreten. Wir verweisen hierzu auf die Darstellung zur Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner von Pater Alfons Sprinkhart im Handbuch der Historischen Buchbestände Bd. 11 (1997) (vgl. hierzu auch http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32952.html ) und den Beitrag “Bayerische Kapuzinerbibliotheken” von P. Kosmas Wührer in der Festschrift Holzbauer (2003), vgl. www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32959.html.

Die darin wiedergegebene Vollzugmeldung nach abgeschlossenem Umzug von Hermann Holzbauer am 26. Januar 2000 an den Oberen der Provinz der Bayerischen Kapuziner steht im Übrigen im krassen Widerspruch zu der jetzigen Darstellung der FAZ, die schreibt, es sei von vornherein klar gewesen, “dass es sinnlos sein würde, diese Unmengen von Dubletten an theologischer Literatur und Fachzeitschriften nach Eichstätt zu verfrachten – in ein von Haus aus mit Platzmangel geschlagenes Institut” und suggeriert, dass dies geschehen sei. Vielmehr hat Holzbauer schon vor Ort “sowohl Bücher an Antiquare verkauft als auch Bestände vorab ausgeschieden”; wie Holzbauer später erklärte, sind hierbei auch “ungebundene und lückenhafte Mehrfachdubletten, die für den Antiquariatsverkauf nicht mehr in Frage kamen”, entsorgt worden.

Wie absurd die implizite Unterstellung ist, Dr. Holzbauer habe seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zum Abschied noch Tonnen an Altpapier hinterlassen hat nach dem Motto: “bin dann weg, nun katalogisiert mal schön, die schönen Sachen hab ich aber versteckt und die müsst ihr selber suchen”! gab bereits Hans Vogt zu Protokoll, der jedenfalls Holzbauer aus Erzählungen ehemaliger Mitarbeiter kannte.

Littger zufolge (Die Übernahme der Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner in Altötting durch die Universitätsbibliothek Eichstätt, in: Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen. Jahrbuch 1 (2000), S. 133-140) hatte man bereits 5 Jahre vor Vertragsschluß, also 1994, mit dem Abgleich der Bestände der UB Eichstätt mit der Zentralbibliothek in Altötting begonnen. Littger schreibt weiter (vgl. auch http://archiv.twoday.net/stories/3143469 ), die ZB Altötting sei

ein Konglomerat aus mehreren teilweise deckungsgleichen Bibliotheksbestaenden aufgehobener Konvente (…) Schon der Bibliothekar der Zentralbibliothek hatte daher zahlreiche Dubletten ausgesondert und verkauft. Bei der Übernahme der Bibliothek fand sich ein eigener Dublettenbestand von ca. 40.000 Bänden, die noch während des Umzugs verkauft wurden. Auch weiterhin werden Dubletten in der Regel ausgesondert. Der Erlös kommt den Erschließungskosten zugute”.

Es ist also keinesfalls so, dass mit dem Abverkauf “von Unmengen von Dubletten” und der Aussonderung von Unbrauchbarem erst in Eichstätt und womöglich erst nach Amtsantritt von Holzbauers Nachfolgerin begonnen wurde. Der Verdacht liegt nahe, dass dieser Eindruck bewußt erweckt wird, um zu verschleiern, dass der Umgang mit den aufzuarbeitenden Beständen in der Ägide Reich aufgrund rigider Vorgaben Berichten zufolge eine ganz andere “Qualität” annahm (die von Klaus Graf – soweit auch Altbestand betroffen war – wiederholt kritisierte Praxis des Abverkaufs von Dubletten gab es bereits vorher, nicht jedoch die undokumentierte Vernichtung großer Bestände). Der Kapuzinerprovinzial machte ja konkrete Angaben zu der Zusammensetzung des Vernichtungsguts: danach waren von den 83 t lediglich 4,2 t verschimmelte Bücher, 2,8 t Varia wie die genannten Krimis, Reiseführer oder Taschenlexika, 20,6 t Zeitschriftendubletten, aber satte 40,8 t (angebliche) Monographiendubletten, die von Holzbauer offenbar nicht für “Schrott” gehalten und vorab ausgesondert worden waren ( http://archiv.twoday.net/stories/3374403 ).

Was die Bewertung der Rolle Holzbauers angeht, so könnte der Kontrast kaum größer sein zwischen der Sündenbockrolle, die er aus eher durchsichtigen Motiven und mit allzu simpel gestrickten halbgaren Argumentationsmustern unterfüttert jetzt zugewiesen bekommt, um seine Nachfolgerin zu entlasten, und der Würdigung, die er allseits bei seinem Abschied erfahren hat. Vgl. z.B. die oben bereits genannten Zitate aus der Festschrift Holzbauer in Inetbib und die Kommentierung der Geschichte mit den Dissertationen aus Oslo in
?p=28157#comments

Auf der Basis des Überlassungsvertrag zur Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner und der damals vorliegenden Fakten (inkl. des Archivalia bereits damals vorliegenden ausführlichen Berichts des Kapuzinerprovinzials) hatte Klaus Graf bereits am 27. Februar 2007 eine eingehende Bewertung der Vorgänge in Eichstätt vorgenommen ( http://archiv.twoday.net/stories/3374403 ); aus meiner Sicht ist diese Bewertung nach wie vor gültig und nicht als widerlegt anzusehen. Inwieweit die Untersuchung der BSB tatsächlich neue Erkenntnisse erbracht hat, kann erst beurteilt werden, wenn der Untersuchungsbericht vorgelegt wird.

Sollte die Vorgehensweise in Eichstätt “bibliotheksfachlich im Grundsatz nicht zu beanstanden” sein, wie es im Untersuchungsbericht laut FAZ steht, stellt sich die Frage, wie es mit der Aufarbeitung der verbliebenen, immer noch eine große Halle voller Umzugskartons (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3588853) füllenden Bestände jetzt weitergehen soll? Makulierung in großem Umfang wie bisher?

Zur Buchkultur der Kapuziner vgl. auch die Diskussion über die Eichstätter “Müllbücher” unter http://archiv.twoday.net/stories/3384384 und unsere Literaturübersicht unter http://archiv.twoday.net/stories/3337985. Es bleibt bedauerlich, dass nun ausgerechnet in Bayern mit seinen ursprünglich besonders reichhaltigen Beständen aus Kapuzinerbibliotheken durch das Desaster von Eichstätt die größten Kulturgutverluste zu verzeichnen sind.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BCK (26. Februar 2008). Kommentar zum FAZ-Artikel zu Eichstätt — “Aussonderungs- und Abgaberichtlinien im Altbestand” ? Archivalia. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/byku


2 Gedanken zu „Kommentar zum FAZ-Artikel zu Eichstätt — “Aussonderungs- und Abgaberichtlinien im Altbestand” ?“

  1. Bayern: Aussonderungs- und Abgaberichtlinien im Altbestand Von dem Eichstätt-Gutachten der BSB gibt es seit dem 30.05.2008 eine veröffentlichte Fassung, vgl. ?p=25143 .

    Ebenfalls im Netz zugänglich ist jetzt das Protokoll der 11. Sitzung der Kommission Altes Buch (KAB) im Bibliotheksverbund Bayern (BVB) vom 15.01.2008 in Eichstätt (pdf).

    Die “Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den bayerischen staatlichen Bibliotheken” vom 21.7.1998 sind zum 1.1.2007 außer Kraft getreten. [Erstaunlich, dass man das jetzt erst gemerkt hat!]

    Deswegen habe sich die rechtliche Lage völlig verändert. “Eine Zusammenstellung der Aussonderungsrichtlinien anderer Institutionen hat Frau Dr. Fabian erstellt. Diese können als Anregung für die zukünftige Überarbeitung herangezogen werden. Da es sich bei der mengenmäßig relevanten Aussonderung in der Regel nicht um Altbestand handelt, ist eine enge Zusammenarbeit mit der KBL [Kommission für Bestandsaufbau und Lizenzen] und der KB [Kommission für Benutzung] in diesem Punkt vorzusehen.”

    Verfahrensrichtlinien und Praxisregeln seien zu entwickeln, “ggf. Diskussion der von der AKThB veröffentlichten Richtlinien für den Umgang mit alten Drucken” [vgl. AKThB: Kurzgefasste Regeln für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand].

  2. Untersuchungsbericht der BSB zur Causa Eichstätt Chronologie einer “unendlichen Geschichte”:

    7.1.2008 Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt erhebt gegen die Leiterin der Universitätsbibliothek Eichstätt Anklage wegen Untreue in 5 Fällen
    ( ?p=26201 )

    9.1.2008: Gemeinsame Presseerklärung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Bayerischen Staatsbibliothek: Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihre Untersuchung der Vorgänge an der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt abgeschlossen.

    “…Der Untersuchungsbericht ist der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf deren Bitte zur Verfügung gestellt worden…”

    “… Der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden, aber es liegen einige klärungsbedürftige Sachverhalte vor. …”

    (vgl. auch ?p=26188#comments )

    10.01.2008 Die Pressestelle der BSB bestätigt den Eingang einer Mail von Dr. Klaus Graf vom 09.01., der für die Berichterstattung in Archivalia unter Verweis auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch und unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung eine Kopie des Untersuchungsberichts anfordert. Die Mail sei zuständigkeitshalber an die Direktion der BSB und deren Justitiarin weitergeleitet worden.

    FAZ vom 21.02.2008, Nr. 44, Feuilleton, S. 33 (“Das nächste Kloster schließt bestimmt” / Hannes Hintermeier):

    “Vor einem Jahr machte die Büchervernichtung an der Universität Eichstätt Schlagzeilen. Jetzt liegt ein Abschlussbericht vor, der Entwarnung gibt. Aber ausgestanden ist der Fall längst nicht.”

    Die FAZ zitiert aus dem Bericht, der ihr also zumindest in Auszügen vorzuliegen scheint.

    21.01.2008 Nochmalige Bitte von Archivalia um umgehenden Bescheid, da die Aktualität der Berichterstattung sonst gefährdet sei.

    22.01.2008 Antwort des Pressesprechers der BSB, dass der gewünschte interne Untersuchungsbericht aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt werden könne. Die BSB kündigt jedoch an, sie werde “zeitnah” eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung veröffentlichen.

    27.02.2008 Klaus Graf entgegnet, das Angebot, eine Zusammenfassung des Berichts zur Verfügung zu stellen, sei unzureichend. Ohne eine anonymisierte Version des gesamten Berichts könne die fachliche Bewertung der Eichstätter Vorgänge nicht erfolgen.

    11.03.2008 Antwort der BSB, dass zur Zeit eine anonymisierte Fassung des Berichts erstellt wird, die in der nächsten Ausgabe des Bibliotheksforum Bayern veröffentlicht werde.

    29.04.2008 Nr. 2/2008 des Bibliotheksforums Bayern geht online, ohne den Untersuchungsbericht.

    29.04.2008 BCK stellt gegenüber der BSB fest, dass die ursprüngliche Ankündigung nicht eingehalten worden sei, fragt für Archivalia nach, wann und wo der Untersuchungsbericht nun erscheinen werde und erneuert die Bitte um Zusendung einer elektronische Vorabfassung. Es bestehe nach wie vor ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Untersuchungsbericht, gerade seitens der Fachöffentlichkeit.

    29.04.2008 Lapidare Antwort des Pressesprechers, die Anfrage sei zuständigkeitshalber an die Direktion der BSB weitergeleitet worden.

    08.05.2008 Immer noch keine Antwort der BSB. Auf nochmaliges Anmahnen erfolgt erst am 13.05. kein Bescheid durch die zuständige Direktion, sondern lediglich eine erneute Vertröstung durch den Pressesprecher. Er sei zuversichtlich, dass der Bericht in Kürze veröffentlicht werden könne.

    So etwas nennt man wohl Hinhaltetaktik. Fortsetzung folgt …

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