http://internet.hannover-stadt.de/stadtarchiv/edit/qu/stadtrecht-1844/stadtrecht-1844.htm
Der Abdruck in: Vaterländisches Archiv des Historischen Vereins für Niedersachsen Jg. 1844, S. 117-558 wurde digitalisiert. Das Digitalisat ist offenbar identisch mit dem des Rechtswörterbuchs:
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=qv&term=HannovStR.&index=siglen&ref=link
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. März 2008). Das Hannöversche Stadtrecht. Archivalia. Abgerufen am 15. März 2026 von https://doi.org/10.58079/byjr
Einzelne, nicht über eine Navigation miteinander verbundene jpgs wirken auch schon fast historisch, und warum wird nicht einfach auf das “Original” verlinkt? Dort gibt es wenigstens eine brauchbare Navigation. Und eigenartig finde ich auch, dass auf der Seite des Stadtarchivs der Eindruck erweckt wird, es seien “Fotokopien”, Fotokopien in Farbe?