Maria Luft (12. März 2026). Der „Breslauer Treck“: „Transport deutscher Juden“ 1946 – von Wrocław nach Detmold. Westfalen/Lippe – historisch. Abgerufen am 15. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/15v48
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Klaus Graf (15. Mai 2026). Breslauer Treck. Archivalia. Abgerufen am 14. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/1681o
Ich erinnere mich noch immer als ich erstmalig von den Menschheitsverbrechen des NS-Regimes durch den Dokumentar-Film „Nacht und Nebel“ von Alain Resnais
https://de.wikipedia.org/wiki/Nacht_und_Nebel_(Film)
Ende der 1950er Jahre authentisch informiert wurde und an die Reaktionen in der bundesdeutschen Gesellschaft und Politik:
>>Mehr als 10 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs – mitten im Kalten Krieg – war der Film im Dezember 1955 fertiggestellt. Vertreter der deutschen Botschaft sahen ihn vorab bei einer Privataufführung in Paris. Der Produzent empfand ihre Reaktion auf den Film als „eisig“. Im Januar 1956 erhielt Nacht und Nebel den französischen Jean-Vigo-Preis und wurde im März einstimmig als französischer Beitrag für die Filmfestspiele von Cannes im April nominiert.
Daraufhin verlangte die Bundesregierung mit einem Brief des deutschen Botschafters von Maltzahn in Paris an den französischen Außenminister Christian Pineau die Absetzung der Kandidatur: Man habe im Prinzip nichts gegen die filmische Darstellung von NS-Verbrechen einzuwenden; aber nach den Bestimmungen der Festspiele sollten die Filme in Cannes zur Freundschaft zwischen den Völkern beitragen und nicht das Nationalgefühl eines Landes verletzen. Dieser Film werde die Atmosphäre zwischen Franzosen und Deutschen vergiften und dem Ansehen der Bundesrepublik schaden. Das Filmfestival von Cannes sei daher nicht das geeignete Forum für einen solchen Film. Denn gewöhnliche Zuschauer seien nicht fähig, zwischen den verbrecherischen Führern des NS-Regimes und dem heutigen Deutschland zu unterscheiden.
Daraufhin strich das französische Auswahlkomitee für die Filmfestspiele den Film am 7. April 1956 von seiner Vorschlagsliste. Dies löste anhaltende Proteste in Frankreich ebenso wie in der Bundesrepublik aus. Es kam zu einer monatelangen leidenschaftlichen öffentlichen Debatte. In Frankreich nahmen Organisationen der Widerstandskämpfer und Deportierten und Persönlichkeiten des kulturellen Lebens wie Jean Cayrol kritisch Stellung; Bernard Blier verlangte vom zuständigen Handelsminister Maurice Lemaire Aufschluss über die deutsche Einmischung, dieser erlaubte darauf die Vorführung außerhalb des Programms am 29. April in Cannes, am Vorabend des „Nationalen Gedenktages für die Deportierten“.
In der Bundesrepublik protestierten prominente Autoren gegen das Vorgehen der Bundesregierung, darunter Alfred Andersch, Heinrich Böll, Hans Georg Brenner, Walter Dirks, Wolfgang Hildesheimer, Eugen Kogon, Ernst Kreuder, Erich Kuby, Hans Werner Richter und Paul Schallück. Der NDR sendete ihre Stellungnahme während der Festspiele am 16. April.
Im Deutschen Bundestag verlangte die SPD eine aktuelle Fragestunde zu dem Vorgang. Befragt nach den Gründen der Intervention, antwortete Staatssekretär Hans Ritter von Lex am 18. April 1956, Cannes sei nicht „der rechte Ort… um einen Film zu zeigen, der nur allzuleicht dazu beitragen kann, den durch die nationalsozialistischen Verbrechen erzeugten Hass gegen das deutsche Volk in seiner Gesamtheit wieder zu beleben.“
In ausländischen wie bundesdeutschen Medien wurde das Verhalten der Bundesregierung und des französischen Auswahlkomitees fast einhellig abgelehnt. Die Londoner Times schrieb am 2. Juni 1956:
„Es ist schwer, etwas anderes als Zorn denjenigen gegenüber zu empfinden, die diese feierliche und schreckliche Elegie zurückzogen.“
Am 29. Juni 1956 wurde der Film in Bonn vor 700 eingeladenen in- und ausländischen Pressevertretern, Bundestagsabgeordneten, Beamten und Angestellten einiger Ministerien und Studenten gezeigt. Die Initiative dazu ergriff die Europäische Zeitung, das Organ der deutschen Jugend für Europa in der Europäischen Bewegung. Die Besucher erhielten Fragebögen mit Bewertungsmöglichkeiten:
• ob der Film als objektiv, tendenziös und antideutsch empfunden werde
• ob die Erinnerung an die Naziverbrechen dringend notwendig, überflüssig oder schädlich sei
• ob der Film einen heilsamen Schock auslöse, die Zuschauer gleichgültig lasse oder abstoße
• ob er möglichst vielen, nur ausgewählten Kreisen oder überhaupt nicht zugänglich gemacht werden solle.
Als deutsche Erstaufführung gilt der 1. Juli 1956 im Capitol Cinema in West-Berlin, zur gleichen Zeit wurde er im Rahmen des 8. Internationalen Filmtreffens in Bad Ems gezeigt.
Am 4. Juli schrieb der Kölner Stadt-Anzeiger zu den von seinem Korrespondenten beobachteten Publikumsreaktionen, darunter vielen ehemaligen KZ-Häftlingen:
„Wenn irgendwo, so hätte es hier zu einer antideutschen Demonstration kommen müssen. Man hätte es sogar kaum übelnehmen können. Aber nichts dergleichen geschah. Die französischen Besucher machten nicht den Fehler, den ihnen die Bundesrepublik Deutschland eigentlich empfohlen hatte, als sie durch den Protest die Darstellung der Greueltaten des Dritten Reiches als aktuellen Vorwurf gegen Deutschland überhaupt betrachtete.“
Am 1. August 1956 berichtete die Zeitung Le Monde ausführlich über den Brief der deutschen Botschaft und das Ergebnis der Umfrage von der Bonner Vorführung, an der sich 412 der 700 eingeladenen Besucher beteiligt hatten:
• 376 der 412 Zuschauer hielten den Film für objektiv und gerecht; 14 empfanden ihn als tendenziös und sieben als antideutsch.
• 347 Zuschauer hielten es für dringlich, ihn in Deutschland zu zeigen, 40 für unnütz und neun für schädlich.
• 222 glaubten, dass er in Deutschland begrüßt würde, 41 an eine zurückhaltende, 38 an eine gleichgültige Aufnahme, 37 an Ablehnung.
• 263 Zuschauer sprachen sich für eine weite Verbreitung des Films aus, 106 für eine eingeschränkte; lediglich elf waren gegen jede Vorführung.
Die Neue Zürcher Zeitung kommentierte die Gründe der Bundesregierung am 8. August als Ausdruck einer „überängstlichen und jedenfalls schwer verständlichen Sorge“. Daraufhin wurde der Film in weiteren deutschen Städten, darunter Berlin-West, Hamburg, München, Düsseldorf und Hannover, vor geladenem Publikum gezeigt.
Überall waren die Aufführungssäle überfüllt, und der Film löste tiefe Bewegung aus. Die Rhein-Neckar-Zeitung schrieb dazu am 12. Februar 1957: „Man wird diesen Film nie vergessen. Jeder sollte ihn sich ansehen.“ Im Herbst 1956 führten die Voraufführungen und Umfragen dazu, dass sich das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und die Bundeszentrale für Heimatdienst die Rechte für die nichtgewerbliche Nutzung sicherten und über 100 Kopien kostenlos zur Verfügung stellten. Seit Dezember 1956 wurde der Film – in der im November fertiggestellten Version mit dem Text Paul Celans – auch kommerziell verliehen und u. a. in über 60 Theatern Berlins sowie ungezählten Matinee- und Sonderveranstaltungen gezeigt.
Anfang Mai 1957 beschloss die Landesbildstelle Baden-Württemberg, den vom Kultusministerium zur Vorführung an höheren Schulen empfohlenen Film abzulehnen. Die Süddeutsche Zeitung berichtete darüber am 3. Mai:
„Das Gremium war der Auffassung, dass der Film aus pädagogischen Gründen den Jugendlichen, die den Krieg selbst nur in vager Erinnerung haben, nicht zugemutet werden könne.“<<
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