Überhaupt nicht auf Linie der EU-Kommission ist der Bundesrat in der Frage der „verwaisten Werke”. Darunter versteht man urheberrechtlich geschützte Werke, bei denen der Rechteinhaber nicht zu ermitteln oder nicht zu erreichen ist. Ohne Rechteklärung ist aber eine Nutzung beispielsweise im Internet nicht möglich. Teile des kulturellen Erbes liegen so brach. Die Position des Bundesrates dazu: „Hohe Transaktionskosten können für sich genommen keine Rechtfertigung dafür sein, geschützte Werke ohne Zustimmung der Urheber zu nutzen. Das gilt nicht nur im Hinblick auf vermögensrechtliche Interessen der Urheber, sondern auch zur Wahrung ihrer urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse. Dass Werke wirtschaftlich oder gesellschaftlich ‚unproduktiv’ sind, ändert hieran nichts.” Zumindest fordert der Bundesrat, „ein Widerspruchsrecht des Urhebers” als „Sicherung” vorzusehen.
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Klaus Graf (11. März 2008). Indiskutable Position des Bundesrats zu verwaisten Werken. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/byi7