Der als Steuer-Schlupfloch ins Gerede gekommene Zwergstaat, letzter Rest des Heiligen Römischen Reichs, ist eine konstitutionelle Erbmonarchie, sprich: Der Fürst hat das Sagen. Nun hat er die Beteiligung an einer in München geplanten Biedermeister-Ausstellung abgesagt.
Als Ausgeburt des Feudalismus gehören dem Fürstenhaus (bzw. seiner privaten Stiftung) seine wertvollen Sammlungen zu vollem Eigentum, obwohl sie traditionell zu den Domänen zählen müssten. Das Fürstenhaus kann damit machen, was es will. Kein Denkmal- oder Kulturgutschutz hindert es, das mit dem Schweiss seiner Untertanen zusammengetragene Kulturgut zu zerstückeln.
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Klaus Graf (11. März 2008). Revanche-Foul aus Liechtenstein. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/byi5
Biedermeister “Biedermeister” ist schon ganz schön. Was halten Sie von “Biestermeister”?