Unter diesem Titel erschien im Rundbrief März 2008 (PDF) des Württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins ein kurzer Text von mir (S. 3), um den mich der Vorsitzende Dr. Albrecht Ernst gebeten hatte. Illustriert ist er mit dem Bergbaupanorama aus dem Hausbuch (wie hier).
Der im Februar 2008 bekannt gewordene Verkauf des
einzigartigen “Mittelalterlichen Hausbuchs”, das sich seit
dem 17. Jahrhundert auf Schloss Wolfegg befand, wirft
wieder einmal die Frage auf, wie die Interessen der
privaten Eigentümer unersetzlicher Kulturgüter mit den
nicht weniger berechtigten Interessen der Allgemeinheit und
Wissenschaft zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden
können und welche Rolle dabei der Staat, aber auch
bürgergesellschaftliche Vereinigungen wie die
Geschichtsvereine spielen können. Es fällt nicht schwer,
aus den letzten Jahren höchst unerfreuliche Vorgänge
anzuführen, bei der die Landesregierung von
Baden-Württemberg keine besonders rühmliche Rolle gespielt
hat. Ende 2006 empörte der ungeheuerliche Plan, die
wertvollsten Handschriften der Badischen Landesbibliothek
in den Handel zu geben, um die Erhaltung von Schloss Salem
sicherzustellen, nicht nur die Fachwelt. Die Auflösung der
traditionsreichen Fürstenbergischen Sammlungen in
Donaueschingen war ein (womöglich noch gar nicht
abgeschlossenes) Trauerspiel. Aus wissenschaftlicher Sicht
inakzeptabel war die aus dem Verkauf des
Druckschriftenbestands der Donaueschinger Hofbibliothek
1999 resultierende Zerstückelung der Bibliothek Josephs von
Laßberg, die der Vernichtung einer Geschichtsquelle
gleichkommt. Während sich Denkmalpflege und Heimatfreunde
liebevoll der Kleindenkmale in der Flur annehmen und man
bei Baumaßnahmen tunlichst darauf achtet, eine
Rettungsgrabung durchzuführen, um die Befunde zu sichern,
hat eine andere Gattung von Kleindenkmalen keinerlei Lobby:
Ich meine die Schlossinventare und Adelsbibliotheken, an
deren Eigenschaft als Geschichtsquellen doch keine Zweifel
bestehen können. Es sind Zeugnisse einer historischen
Bildungswelt, bei denen man darüber trefflich streiten
kann, ob sie als Ganzes tatsächlich bewahrt werden können
oder müssen. Aber wenn beispielsweise die Liebenstein’sche
Bibliothek in Jebenhausen bei Göppingen (einschließlich der
Reste der Büchersammlung des badischen Politikers Ludwig
von Liebenstein) vor einigen Jahren völlig undokumentiert
im Antiquariat landete, also noch nicht einmal ein
Auktionskatalog als Erfassung übrigbleibt, dann ist etwas
faul in unserem Staate.
Es ist an der Zeit, dass sich die betroffenen Eigentümer,
also die Angehörigen des historischen Adels, und der Staat
– gegebenenfalls unter Mediation der Geschichtsvereine oder
anderer kultureller Organisationen – endlich
zusammensetzen, um gemeinsam zu einer Gesamtkonzeption zu
finden, die Erhaltung und Zugänglichkeit traditionsreicher
Sammlungen in Privathand sichert. Ein solcher ernsthafter,
ergebnisorientierter Dialog hätte auch Modelle wie den
“National Trust” in England oder Stiftungslösungen in
Betracht zu ziehen. Entscheidend ist, dass die öffentliche
Hand und die Bürgergesellschaft hinreichend Zeit erhält,
ein finanzielles Engagement zu organisieren, oder, wenn
schmerzliche Verluste unvermeidlich sind, für eine
wissenschaftliche Dokumentation auf hohem Niveau zu sorgen.
Das Thema ist brisant und von vielerlei Empfindlichkeiten
bestimmt. Will man aber dem Interesse der Allgemeinheit an
der Erhaltung und Zugänglichkeit von Kulturgütern in
privater Hand endlich die Bedeutung verschaffen, die es
verdient, so müssen dringend neue Wege erkundet werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. März 2008). Ausverkauf von Kulturgut. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/byi4