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Plagiat: Hochschullehrer demontiert

Hochschullehrer müssen Vorbilder sein und dürfen bei geistigem Diebstahl nicht geschont werden. Die Uni Bonn hat daher einem Slawistikprofessor, der eine Staatsexamensarbeit leicht geändert unter seinem eigenen Namen in einem Festschriftenaufsatz veröffentlicht hat, die Prüfungsberechtigung, die Verfügung über Finanzmittel und die Geschäftsführung am Lehrstuhl entzogen und prüft weitere disziplinarische Schritte, meldet die SZ von heute S. 16.

Zum Thema Staatsexamensarbeit und Plagiat werden sich Juristen an die BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1980 erinnern, bei der aus urheberrechtlicher Sicht ein eklatantes wissenschaftliches Fehlverhalten nicht geahndet werden konnte:

http://www.leitfaden-multimediarecht.de/urteile/urteil_03_bgh-I_ZR_106-78.pdf

Weblinks:

http://www.biologie.uni-hamburg.de/b-online/kerp/emitarb.html

Literatur:

Hass, H.:
Arthroxylon werdensis n. sp. — Ein Calamit aus dem
Namur C des Ruhrkarbons mit vollständig erhaltenen Geweben.
Argumenta Palaeobotanica 4, 1975, 139–154

Potthoff, W.:
Die Demontage des Menschlichen in der Prosa von Daniil Charms. In:
Literarische Avantgarde. Festschrift für Rudolf Neuhäuser zum 65. Geburtstag. Herausgegeben von Horst-Jürgen Gerigk. Heidelberg 2001, S. 141- 159

Daniil Charms


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. März 2008). Plagiat: Hochschullehrer demontiert. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bygt


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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