Wenn es um eigene Bücher Manns in der Nachlassbibliothek geht, gilt das anscheinend nicht!
Beispiel: http://doi.org/10.24448/ethz-2549
4.5.2026 Mich hat eine Berichtigung des Archivs erreicht:
„Der genannte Titel stammt gar nicht von Thomas Mann, sondern es handelt sich um ein Werk über Thomas Mann. Dies ist auch in den Metadaten entsprechend vermerkt. […]
Die Werke mit der Urheberschaft Thomas Mann, die sich in der Nachlassbibliothek befinden, sollten auf der Plattform «Thomas Mann Nachlassbibliothek Online» allesamt frei zugänglich sein […]
Wie in der Newsmeldung angegeben, machen wir auch Handschriften in unserem Virtuellen Lesesaal kontinuierlich zugänglich. Da wir im Thomas-Mann-Archiv ein kleines Team sind und die rechtlichen Modalitäten für jedes Buchexemplar und Dokument jeweils sorgfältig prüfen müssen, ist dies für uns mit beträchtlichem Aufwand verbunden und die Bereitstellung aller Handschriften und aller Bücher wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Bei manchen Buchausgaben besteht zum Beispiel die Problematik, dass auch Dritte (z. B. Illustratoren) beteiligt sind, bei denen die Rechte noch laufen.“
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Mai 2026). Thomas Mann gemeinfrei? Archivalia. Abgerufen am 20. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/165xh